Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Ziel ist es, den Flächennutzungsplan zu ändern, um einen Bebauungsplan festsetzen zu können.

Veröffentlicht im Amtsblatt 9, 16. März 2022
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Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses und Informationen zum Verfahren

Geltungsbereich der 221. Änderung des Flächennutzungsplans; Innerer Grüngürtel, Bereich Zülpicher Wall/Eifelwall in Köln-Neustadt/Süd-Lindenthal und -Sülz © Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 unter anderem den Beschluss gefasst, für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich der 221. Änderung des Flächennutzungsplans "Innerer Grüngürtel, Bereich Zülpicher Wall/Eifelwall" eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.

Einleitungsbeschluss zur 221. Änderung des Flächennutzungsplanes

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Das Beteiligungsverfahren haben wir vom 25. März bis 8. April 2022 durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis einschließlich 8. April 2022 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Innenstadt und die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Lindenthal gerichtet werden. Die eingegangenen Stellungnahmen werden anschließend in den Bezirksvertretungen Innenstadt und Lindenthal beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung der 221. Änderung des Flächennutzungsplans.

Wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie haben wir das Verfahren nur mit einem öffentlichen Aushang des Planungskonzepts oder mit telefonischer Auskunft und online durchgeführt.

Das Aushangplakat sowie ergänzenden Erläuterungen stellen wir Ihnen auf dieser Seite weiterhin online zur Verfügung.

Informationen zum Aushangplakat

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Weitere Informationen

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