Beendete Offenlage an der Bauleitplanung und Einleitung zur Änderung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren
Ziel ist es, das Verfahren zur Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplans-Nr. 68459/02 im beschleunigten Verfahren einzuleiten.
Veröffentlicht im Amtsblatt am 7. Juni 2023.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 4. Mai 2023 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplans Nr. 68459/02 für den Bereich an der Opladener Straße, zwischen Ottoplatz und Justinianstraße / Deutz-Mülheimer Straße mit den Flurstücken: 1213, 1341, 1391, 1392, 1393, 1394, 1401 sowie 1211, 1214, 1402 und 3561/283 jeweils teilweise (alle Flur 35 der Gemarkung Deutz) – Arbeitstitel: ICE-Terminal in Köln-Deutz, 3. Änderung – nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 13a Absatz 4 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einzuleiten.
Die öffentliche Auslegung an der Bauleitplanung und Einleitung zur Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 66459/02 im beschleunigten Verfahren mit Begründung erfolgte vom 15. bis 30 Juni 2023 beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln. Das Offenlageverfahren haben wir mit individueller Terminvereinbarung oder online durchgeführt.
Sämtliche Stellungnahmen zum vorgenannten Bauleitplanverfahren werden nach Abschluss der öffentlichen Auslegung von der Verwaltung geprüft und anschließend der jeweils zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit den Vorschlägen der Verwaltung beziehungsweise Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat. Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.