Einleitung eines Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 26. Oktober 2016
Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und die Realisierung von Wohnbau- und Büroflächen zu schaffen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren - Arbeitstitel: Gummersbacher Straße in Köln-Deutz - einzuleiten für das Areal zwischen Gummersbacher Straße im Süden, dem Deutzer Stadthaus im Westen sowie Bahntrasse im Norden (Flurstücke 389, 395, 396, 584, 594, 696, 695, 747, 962, 963, 964, 965, 966, 967 und 1714/120, Gemarkung Deutz, Flur 33) mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und die Realisierung von Wohnbau- und Büroflächen zu schaffen.