Einleitung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 26. Oktober 2016

Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und die Realisierung von Wohnbau- und Büroflächen zu schaffen.

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren - Arbeits­titel: Gummersbacher Straße in Köln-Deutz - einzuleiten für das Areal zwischen Gummersbacher Straße im Süden, dem Deutzer Stadthaus im Westen sowie Bahntrasse im Norden (Flurstücke 389, 395, 396, 584, 594, 696, 695, 747, 962, 963, 964, 965, 966, 967 und 1714/120, Gemarkung Deutz, Flur 33) mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und die Realisierung von Wohnbau- und Büroflächen zu schaffen.

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