Eine Kiesgrube in der ausgeräumten Agrarlandschaft - Rastplatz und Winterquartier für Wasservögel

Lage und Geschichte

Im rechtsrheinischen, äußersten Südosten Kölns liegt mit Porz der flächenmäßig größte Stadtbezirk der Domstadt. Innerhalb des Bezirks gibt es mehrere Naturschutzgebiete, von denen es sich gleich bei drei der unter Schutz gestellten Gebiete um ehemalige Abgrabungsflächen handelt. Zu diesen gehört, neben der "Kiesgrube Wahn" (N 14) und dem "Kiesgrubensee Gremberghoven" (N 18), das hier beschriebene Naturschutzgebiet "Kiesgruben Paulsmaar" (N 15), das sich aus mehreren, stehenden Wasserflächen zusammensetzt.

Das Naturschutzgebiet N 15 befindet sich im nordöstlichen Bereich des Stadtteils Libur, umgeben von landwirtschaftlich dominierten Flächen. Daran grenzt das benachbarte Veedel Wahn nahe der Eisenbahnunterführung in Richtung Wahn unmittelbar an.

Das Gebiet wird in seiner räumlichen Ausdehnung nach Westen begrenzt durch die dortige Golfanlage "Sankt Urbanus", nach Osten durch die Kreisstraßen K 23 (Wahner Straße) und K 24 (Liburer Landstraße).

Im Wesentlichen stellen die befestigten Straßenränder sowie die Flurstücksgrenzen zu den Feldwegen im Norden und Westen die Schutzgebietsgrenzen dar. Nach Abschluss der Grabungstätigkeiten und mit der 1991 erfolgten Aufstellung des Landschaftsplans der Stadt Köln wurden die "Kiesgruben Paulsmaar" als Naturschutzgebiet festgesetzt. Bereits seit 1989 ist das nahezu vollständig eingezäunte Gelände an den ortsansässigen Verein der Angel- und Naturfreunde (ANF)-Heimattreue 1962 e.  V. Porz-Zündorf verpachtet und darf auch nur durch seine Mitglieder betreten werden. Mit seinen Wasser- und den im Sinne des Arten- und Biotopschutzes rekultivierten Abgrabungsflächen ist das Schutzgebiet ein wichtiger Trittstein im Verbund größerer beruhigter Schutzzonen für Wasservögel entlang des Rheins (Bestandteil des Biotopverbunds NRW). Es ist zudem vollständig umgeben von dem durch den Landschaftsplan festgesetzten Landschaftsschutzgebiet L 21 "Freiräume um Zündorf, Wahn, Libur, Lind und Langel rrh.".  

Gebietsbeschreibung

N 15 Westlicher Teich Bläßhühner C Philipp Weißkamp Stadt Köln © Philipp Weißkamp
N 15 Östliches Gewässer C Philipp Weißkamp Stadt Köln © Philipp Weißkamp
N 15 Glatthaferwiese C Philipp Weißkamp Stadt Köln © Philipp Weißkamp

Von den insgesamt circa 26 Hektar des Naturschutzgebietes nehmen (in Summe) die drei Stillgewässer den größten Flächenanteil ein. Sie sind somit auch das entscheidend prägende Element der unter Schutz gestellten Gebietsfläche. Das mittig im Naturschutzgebiet gelegene, größte der ehemaligen Abgrabungsgewässer wird von den Mitgliedern des ANF beangelt. Uferbereiche sind zumeist baumbestanden (unter anderem mit Silber-Weiden), ansonsten aber überwiegend kiesig und vegetationsarm. Ein südlicher Teil des Gewässers ist aufgrund der dort vom Verein partiell angelegten Röhrichtzonen von einer Nutzung ausgenommen und mit einigen Bojen optisch abgegrenzt. In einem weiteren Teilbereich sind seitens des Vereins sogenannte bepflanzte Schwimminseln ausgebracht worden, auf denen mitunter Enten ihre Nester bauen.  

An der nördlichen Spitze des großen Abgrabungsgewässers grenzt ein deutlich kleineres (Neben-) Gewässer (circa 1.300 Quadratmeter) an, welches je nach Wasserstand auch direkt mit dem großen See in Verbindung steht. Dieses kleine Gewässer weist neben Röhrichten (Schilfbestände), ausgeprägten Schwimmblattzonen in erster Linie auch Totholzanteile auf, das sind im beziehungsweise am Wasser liegende, abgestorbene Stämme und Kronenteile. Ein weiteres, wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu den umgebenden Kiesgrubenflächen stellt das Vorhandensein von Flachwasserzonen dar.  

Das dritte, wiederum flächig sehr große Gewässer befindet sich im westlichen Bereich des Schutzgebietes. Eine Verbindung zu den östlich liegenden Gewässern ist nicht gegeben, sie sind vielmehr von Nord nach Süd deutlich voneinander getrennt. Innerhalb dieses trennenden Landbereichs verläuft eine Gasleitung, deren Trasse seitens des Betreibers von Bewuchs (natürliche Sukzession) freigehalten wird. Der westliche See bietet ungestörte Rückzugsmöglichkeiten für zahlreiche, auch bedrohte Tierarten. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass dieses Gewässer weder beangelt noch in irgendeiner anderen Form genutzt wird. Aufgrund des stark ausgeprägten, dichten Bewuchses der Uferbereiche (unter anderem mit Brombeeren) ist der im westlichen Teil im N 15 gelegene Grubensee gänzlich unzugänglich (auch nicht für Vereinsmitglieder). Insgesamt betrachtet, ist N 15 aufgrund seiner Einzäunung mit keiner anderen ehemaligen Kiesgrube im Stadtgebiet und dem hier zumeist vorherrschenden Besucher- und Freizeitdruck zu vergleichen. Mit Ausnahme der temporär auf Teilflächen anwesenden Angler*innen handelt es sich um ein nahezu völlig ungestörtes Gebiet. Einblicke in das Gebiet beziehungsweise auf die Wasserflächen sind von den parallel zur Einzäunung verlaufenden Feldwegen nur sehr eingeschränkt möglich. Nicht eingezäunt ist lediglich die circa 4.000 Quadratmeter große Südspitze des Naturschutzgebietes, auf der sich nach deren Arrondierung (ehemalige landwirtschaftliche Nutzfläche) ein wertvoller Wiesenbereich etablieren konnte. Dieses aus naturschutzfachlicher Sicht sehr bedeutsame Areal zeichnet sich unter anderem durch das Vorkommen zahlreicher Tier- und Pflanzenarten des artenreichen Offenlandes aus.

Pflanzen- und Tierwelt

Entlang des Rheins gibt es zahlreiche, ehemalig zur Gewinnung von Kiesen und Sanden genutzte Abgrabungsflächen. Das Naturschutzgebiet "Kiesgruben Paulsmaar" ist hierbei eines von mehreren im Kölner Stadtgebiet liegenden Stillgewässern, die jeweils einen wichtigen Ersatzlebensraum beziehungsweise Sekundärlebensraum für Tier- und Pflanzenarten der Flussauen darstellen. So bietet insbesondere aber das Pulvermaar mit seiner völligen Ungestörtheit bedeutsame Rast- und Ruhemöglichkeiten für Zugvögel, ebenso aber auch Nahrungs- und Brutbiotope für Wasservögel. Zu den weiteren, typischen Bewohnern dieses Lebensraums gehören einige Amphibien- und Libellenarten. Im Rahmen einer Untersuchung zeigte sich bei letzteren das Vorkommen einer relativ hohe Artenanzahl im Bereich des Kleingewässers mit seinen mitunter sonnenexponierten Röhrichtsäumen und seiner Schwimmblattzone.  

Haubentaucher (Podiceps cristatus)

Der Haubentaucher mit seinem langen Hals und dem unverwechselbaren orange-schwarzem Kopfgefieder ist der größte und wohl bekannteste der heimischen Lappentaucher. Er ist sowohl auf Seen, langsamen Fließgewässern als auch auf Teichen sowie gelegentlich auf dem Meer anzutreffen und gut beobachtbar. Typisch für ihn sind die während der Balz aufgeführten "Tänze" bei denen sich das Paar Brust an Brust aufrichtet, mit den Füßen paddelt und die gesträubten Hauben schüttelt. Das Nest selber wird meist schwimmend im Schilf angelegt, die Küken nach deren Schlüpfen oft auf dem Rücken der Eltern transportiert. Zur Nahrungsauswahl gehören in erster Linie kleine Fische, aber auch Wasserinsekten werden erbeutet.   

Kleines Granatauge (Erythromma viridulum)  

Bei dem Kleinen Granatauge handelt es sich um eine Kleinlibelle aus der Familie der sogenannten Schlanklibellen. Charakteristisch bei dieser Art sind die auffallend roten Augen der Männchen. Mit ihr kommt am Paulsmaar immerhin eine Art vor, die im Kölner Stadtgebiet sehr selten geworden ist.

Grundsätzlich ist sie an stehenden und langsam fließenden Gewässern zu finden, sie besiedelt aber auch sehr gerne Sekundärbiotope wie Baggerseen. Warme Sommer und milde Winter begünstigen die Entwicklung dieser mediterranen Art ebenso wie eine ausgeprägte Schwimmblattvegetation. Ihr Vorkommen hat sich stetig nach Norden verschoben, das Kerngebiet ihres mitteleuropäischen Vorkommens ist die Oberrheinische Tiefebene.

Das Schutzgebiet N 15 zeichnet sich in erster Linie durch seine ausgedehnten Wasserflächen und die an diesen Lebensraum angepassten Bewohner (Haubentaucher und Kleines Granatauge als beispielhaft beschriebene Arten) aus. Hervorzuheben für das Schutzgebiet ist weiterhin die auf der Südspitze befindliche, artenreiche Wiesenfläche, auf welcher charakteristische Arten des Offenlandes (Wiesensalbei, Echtes Labkraut, Zittergras, Ruchgras, Kleiner Wiesenknopf) wachsen.  

Wiesen-Salbei (Salvia pratensis)  

Der Wiesen-Salbei lässt sich mit seiner Wuchshöhe von bis zu 60 Zentimeter etwa von März bis Oktober beobachten, wobei jedoch innerhalb dieses Zeitraums oft nur grüne Pflanzenteile zu sehen sind. Wesentlich auffälliger ist der Wiesen-Salbei während seiner von Mitte Mai bis August dauernden Blütezeit, wenn sich die leuchtend blau bis violett gefärbten Blüten zeigen. Der Nektar befindet sich tief im Inneren der Blüten, weshalb vor allem langrüsselige Insekten wie Schmetterlinge von ihm profitieren. Bläulinge, Weißlinge und auch der Schwalbenschwanz nutzen diese Pflanzenart als Nektarquelle. Um gedeihen zu können, benötigt der Wiesen-Salbei sehr viel Licht. Daher kommt diese schön blühende Pflanzenart vor allem auf offenen Standorten vor, darunter (Obst-) Wiesen und Wegränder.

Konkrete Maßnahmen zum Erhalt des Lebensraumes

Nach unserem Landschaftsplan besteht innerhalb von Naturschutzgebieten ein allgemeines Verbot, wonach Flächen nicht betreten oder befahren werden dürfen, mit Ausnahme besonders gekennzeichneter Wege. Genügend große, ungestörte Lebensräume für die Tierwelt sollen hierdurch bewahrt werden. Außerdem sollen Störungen gering gehalten werden, so wie es unter Großstadtbedingungen möglich ist. Vor dem Hintergrund, dass N 15 umzäunt ist und ein Betreten wichtiger Teilflächen auch dem Angelverein vorenthalten bleibt, ist hier ein bestmöglicher Schutz störungsempfindlicher Tierarten vor Beeinträchtigungen gewährleistet. Mit Ausnahme einiger Pflegearbeiten durch den Angelverein, der Mahd der Südspitzen-Wiese und der Freihaltung der Gastrasse, bleiben die ehemaligen Kiesgruben Paulsmaar weitgehend sich selbst überlassen.  

Da den Seen mitunter jedoch Flachwasserzonen, höhlenreiche Altbaumbestände und (mit wenigen Ausnahmen) Offenlandbereiche weitgehend fehlen, weist das Naturschutzgebiet N 15 eine verhältnismäßig geringe, ökologische Wertigkeit auf. Um hier eine entsprechende Aufwertung zu erzielen, stehen einige Maßnahmen im Raum, die es zu prüfen und möglicherweise künftig umzusetzen gilt.  

Beispielsweise haben sich durch natürliche Verbuschung (Sukzession) beziehungsweise auch durch in der Vergangenheit durchgeführte Gehölzanpflanzungen ehemals offene Bereiche stetig verwandelt. Mittels einer gezielten Entnahme vorhandener Gehölze könnten sich wieder partiell Offenlandflächen entwickeln. Eine sich an die Gehölzentnahme anschließende Beweidung mit Ziegen stellt hierbei eine der möglichen Pflegeoptionen dar. Diese Form der Landschaftspflege würde einen Verbiss der Stockausschläge von Gehölzen, die Entwicklung arten- und blütenreicher Offenflächen und eine Förderung der Strukturvielfalt sicherstellen. Geschaffen würden hierdurch zum Beispiel für Wildbienen bedeutsame, kleinstflächig offene Bodenstellen. Auf Dung spezialisierte Insekten würden ebenfalls profitieren.  

Möglicherweise sind in N 15 künftig auch Maßnahmen zur Bekämpfung der sogenannten Späten Traubenkirsche (Prunus serotina) in Erwägung zu ziehen, da diese aufgrund einer hohen Reproduktionsrate und ihres Ausbreitungspotenziales als sehr invasiver Neophyt gilt. Hierunter versteht man Pflanzen, die durch den Menschen in fremde, nicht heimische Gebiete eindringen konnten.  

Das müssen Erholungssuchende beachten

Das Naturschutzgebiet "Kiesgruben Paulsmaar" dient der Erhaltung und Wiederherstellung eines wertvollen Lebensraumes für bedrohte Wasservögel. Zur Gewährung dieses Schutzzweckes sind unter anderem einige Gebietsspezifische Verbote festgesetzt worden. Insbesondere gehören hierzu:  

  • Betretungsverbot für das gesamte Naturschutzgebiet  
  • Wassersport jeglicher Art zu betreiben sowie zu baden  

Eine Erhaltung des Schutzgebietes als Vorrangfläche für den Wasservogelschutz ist ohne diese Ruhigstellung nur unzureichend möglich. Sie leisten also einen wichtigen Beitrag, in dem Sie sich an diese Bestimmungen halten. Dies gilt eben entsprechend auch für die nicht eingezäunten Wiesenflächen auf der Südspitze, wo neben dem Betretungsverbot insbesondere zu beachten ist, dass Hunde nicht unangeleint laufen gelassen werden dürfen. Durch freilaufende Hunde werden wildlebende Tiere stark beunruhigt. Das führt häufig zur Aufgabe von Brut- und Setzrevieren. 

Festgestellte, mitunter mutwillig entstandene Beschädigungen an der Zaunanlage (zum Beispiel Schlupflöcher) können Sie gerne dem Angelverein (ANF)-Heimattreue 1962 e. V. Porz-Zündorf oder uns mitteilen. Für derartige Informationen sind die zuständigen Stellen immer dankbar.