Lage und Geschichte

Im linksrheinischen Norden von Köln sind von Merkenich bis Worringen nahezu die gesamten Rheinauen als Naturschutzgebiete festgesetzt. Nicht zum Naturschutzgebiet gehören der Bereich der Rheinfähre in Langel sowie der nördliche Abschnitt ab Worringer Hafen bis zur Stadtgrenze. Das Gebiet umfasst einschließlich des Kölner Rheinbettes insgesamt circa 460 Hektar. Das Naturschutzgebiet Rheinaue Langel-Merkenich (N 1) ist 257 Hektar groß. Der Bereich ist seit 1991 durch den Landschaftsplan als Naturschutzgebiet geschützt.
Gebietsbeschreibung

Die gesamte Rheinaue zwischen Merkenich bis Worringen bildet einen der letzten großen zusammenhängenden naturnahen Rheinuferbereiche im Stadtgebiet von Köln. Die landseitige Grenze bildet der Hochwasserschutzdamm. Mit circa 5,5 Kilometer ist das NSG N1 zwar länger als das nördlich gelegene Naturschutzgebiet "Rheinaue Worringen Langel", es ist aber auch deutlich schmaler.
Die Aue ist geprägt durch menschlich gestaltete Strukturen und durch Überreste natürlicher Auenvegetation. Sie umfasst ausgedehnte Grünlandflächen, die durch Weich- und Hartholzauenwälder sowie Tümpel und Altwässer angereichert werden.
Bei den Wäldern dominieren angepflanzte Pappelwälder mit meist dichter Strauchschicht. Bei Langel sind Weichholzauwaldreste mit alten Baumweiden und Weidengebüschen, als typische Relikte der Auenlandschaft, vorhanden. Der südliche Abschnitt in Höhe von Merkenich wird von größeren, angepflanzten Hartholzwäldern geprägt. Diese werden der Sukzession überlassen.

Tier- und Pflanzenwelt
Wesentliche Ziele der Schutzgebietsausweisung sind die Erhaltung und die Wiederherstellung von Lebensstätten der auetypischen Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere der Weich- und Hartholzauenbereiche, der Rheinwiesen, der Tümpel und Altwässer.
Aufgrund der Großflächigkeit des Schutzgebietes und der Strukturvielfalt ist das Naturschutzgebiet Rheinaue Langel-Merkenich auch für den Biotopverbund Rheinschiene, als Rückzugsraum und als Ausbreitungsweg von großer Bedeutung für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten.
Mit den Auwaldresten weist das Rheinvorland zudem Biotoptypen auf, die landesweit gefährdet sind.

Nachtigall (Lucinia megarhynchos)
Die Nachtigall besiedelt Randbereiche unterholzreicher Laub- und Mischwälder (auch Au- und Bruchwälder). Außerdem ist sie in gebüschreichen Verlandungszonen stehender Gewässer oder gehölzreichen halboffenen Kulturlandschaften in Niederungen zu finden. Bevorzugte Bruthabitate besitzen eine ausgeprägte Falllaubdecke als Nahrungssuchraum sowie Bereiche mit einer dichten und hohen Krautschicht aus Hochstauden, Brennnesseln und Rankepflanzen als Neststandort und Jungenverstecke. Das Nest wird in der bodennahen Vegetation versteckt angelegt. Ihren Namen trägt sie, weil sie einer der wenigen Vogelarten ist, deren Gesang auch nachts zu hören ist. Dabei singen im Frühjahr unverpaarte Männchen bis in den Morgen hinein. Dies dient vor allem zur Anlockung von Weibchen.
Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus)
Bevorzugte Lebensräume sind ältere überschwemmte bis sehr nasse Schilf- beziehungsweise Schilf-Rohrkolbenbestände und angrenzende Verlandungsgesellschaften. Dabei zeigt der Teichrohrsänger eine enge Bindung an Vertikalstrukturen. Es werden aber auch Strukturen mit Rohrglanzgras, Korbweidenkulturen oder dichtstehenden Weidenschösslingen angenommen. Buschwerk wird toleriert. Teichrohrsängerreviere sind relativ klein und können auf recht engem Raum nebeneinander vorkommen, circa 110–450 Quadratmeter.
Maßnahmen
Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem ersten Pflege- und Entwicklungsplan 2000 erfolgte überwiegend auf städtischen Flächen sowie Flächen der Konzerngesellschaften der Stadtwerke Köln GmbH durch landschaftsrechtliche Kompensationsmaßnahmen und im Rahmen von Planfeststellungsverfahren für Leitungstrassen oder anderen Infrastrukturprojekten. So wurden in diesem Rahmen Projekte umgesetzt wie zum Beispiel die Pflanzung von Kleingehölzen und Obstwiesen sowie die Aufforstung von Auwald.
Die aktuelle Version von 2014 des Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) trifft zusammengefasst folgende zusätzliche Aussagen:
- Auengehölze und eine dynamische Uferentwicklungen sollen gefördert werden,
- dem starken Rückgang von magerem Extensivgrünland soll entgegengewirkt werden.
Dies dient auch dem Erhalt von gefährdeten Wiesenvogelarten.
Besucherinformation
An Parkplätzen und an stärker frequentierten Zugangspunkten sollen Informationstafeln zum Gebiet und zum Wegekonzept aufgestellt werden.
Wegekonzept
Das Rheinvorland zwischen Worringen und Merkenich dient traditionell in erheblichem Maße der Naherholung. Bereits im PEPL 2000 wurde versucht, sowohl dem Naturschutz als auch den Freizeitaktivitäten gerecht zu werden und eine nachhaltige Balance zwischen beiden Ansprüchen zu schaffen. Ufernahe und uferferne Wegeführungen sollen sich bei der Wegefühung abwechseln. Sensible Bereiche werden hiervon ausgenommen und sollen nicht erschlossen werden. Das Reiten im Naturschutzgebiet N1 ist nur auf dafür ausgewiesenen Wegen gestattet.
Erhaltung und Entwicklung von Auenwald
Naturnahe Wälder der Hart- und Weichholzaue bilden einen der Hauptzielbiotope für die Entwicklung des Naturschutzgebietes N1. Ihr Bestand ist im Vergleich zur Zielsetzung noch sehr gering, so dass der Weichholzauenwald vor allem durch Flächenerweiterung und der Hartholzauenwald vorrangig durch den Umbau naturfremder Forste zu fördern ist.

Absprachen mit den Landwirtschaftsbetrieben zu Mahdterminen
Der Landschaftsplan regelt, dass Grünlandflächen nicht vor dem 15. Juli eines Jahres gemäht werden dürfen. Die Grünlandflächen sind aufgrund einer guten Nährstoffversorgung sehr wüchsig, wodurch der Gräseranteil dominiert, Kräuter jedoch häufig unterrepräsentiert sind. Die daraus resultierende floristische Artenverarmung mindert den naturschutzfachlichen Wert des Grünlandes.
Um den Zustand der Grünlandflächen zu verbessern, finden in Abstimmung mit den Landwirtschaftsbetrieben, der Unteren Naturschutzbehörde und der NABU Naturschutzstation Leverkusen-Köln jedes Jahr Gespräche zu geänderten Mahdterminen statt. Einem vorverlegtem Mahdtermin sowie einer Staffelung der Mahd kann unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorgaben, befristet für ein Jahr zugestimmt werden.
Das müssen Erholungssuchende beachten

Naturschutzgebiete sind schutzwürdig und empfindliche Bereiche von herausragender Bedeutung für wildlebende Tier- und Pflanzenarten.
Unterstützen Sie bitte die Erhaltung der Natur in Köln in dem Sie:
- auf den zugelassenen Wegen bleiben
- Hunde auf den zugelassenen Wegen an der Leine führen
- nicht innerhalb des Naturschutzgebietes reiten, mit Ausnahme des ausgewiesenen Reitweges im N 1 in Merkenich
- Lärm vermeiden
- keinen Müll hinterlassen
Des Weiteren sind auch Grillen, Zelten, Lagern und das Betreiben von Modellflugzeugen, -booten oder -autos verboten.
Darüber hinaus gilt für die Naturschutzgebiete "Rheinaue Langel-Merkenich" insbesondere:
- das Angeln ist abseits der ausgewiesenen Angelstellen verboten
- das Füttern von Wasservögeln führt zu folgenschweren negativen Veränderung im Verhalten der jeweiligen Arten. Außerdem hat sie Gewässerverunreinigungen zur Folge. Vor diesem Hintergrund ist die Fütterung von Wasservögeln verboten
Betreiben Sie im Naturschutzgebiet keinen Wassersport und baden Sie nicht im Rhein. Die Fluchtdistanz von Wasservögeln beträgt oftmals über 100 Meter, so dass die Vögel durch entsprechende Aktivitäten aufgeschreckt und gestört werden.
Aufgrund der landschaftlichen Attraktivität des Gebietes und der guten Erreichbarkeit, insbesondere wegen der stellenweise angrenzenden Ortslagen, wird die Rheinaue in hohem Maße zur Naherholung genutzt. Durch Vermeidung illegaler Tätigkeiten sollen Lebensgemeinschaften umfassend vor Störungen bewahrt werden, denn besonders seltene Arten können aufgrund ihrer sehr spezifischen Lebensraumansprüche in der Regel nicht in die umgebende Landschaft ausweichen. Genießen Sie deshalb die stille Erholung und erfreuen Sie sich an der Vielfalt des Naturschutzgebietes.