Schutzwürdige und gesetzlich geschützte Biotope

Bei besonders schutzwürdigen beziehungsweise gesetzlich geschützten Biotopen handelt es sich um Lebensräume und deren wildlebende Tier- und wildwachsende Pflanzenarten. Für den Biotop- und Artenschutz besitzen sie eine besondere Wertigkeit.

Zur Erfassung derartiger Biotope werden in Nordrhein-Westfalen besonders naturnahe Freiflächen begutachtet und nach wissenschaftlichen Kriterien ausgewertet.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) speichert die bei diesen Biotopkartierungen gewonnenen Informationen in eine zentrale Datenbank; die ermittelten "Schutzwürdigen Biotope in Nordrhein-Westfalen" sind bei der LANUV im "Biotopkataster NRW" erfasst. (Fach-) Informationen und Karten zum Biotopkataster sind dort abrufbar unter:

Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen (Biotopkataster NRW)

Darüber hinaus können gesetzlich geschützte Biotope (gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz beziehungsweise § 42 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen) auch außerhalb der im Biotopkataster erfassten Flächen angetroffen werden. Weitere Informationen hierzu sind unter folgendem Link abrufbar:

Gesetzlich geschützte Biotope in Nordrhein-Westfalen