Schimmelpilze, die nahezu überall in der Natur vorkommen, benötigen, um sich großflächig ausbreiten zu können, Nährstoffe und Wasser, also Feuchtigkeit. Sie sind dabei so anspruchslos, dass sie sich ohne weiteres auf dauernd feuchten Tapeten und durchfeuchtetem Mauerwerk ausbreiten können. Defekte Regenrinnen, Rohre und Dachundichtigkeiten sowie schadhafter Verputz und zerstörte Verfugungen sind häufig für das Eindringen von Regenwasser in die Bausubstanz verantwortlich. Im Kellerbereich bietet oft aufsteigende Feuchtigkeit in den Wänden eine Grundlage für ein Schimmelpilzwachstum. Bei schlecht isolierter Bausubstanz entstehen durch höhere Wärmedurchlässigkeit der Außenwände sogenannte Wärmebrücken. Dies sind Bereiche, wie zum Beispiel Rollladenkästen oder aber auch die ganze Fassade, in denen die Wandtemperatur so niedrig ist, dass sich die Feuchtigkeit aus der Raumluft dort niederschlägt. Bei einem Schimmelpilzbefall ist neben dem Pilz immer auch die Ursache zu lokalisieren uns zu beseitigen.

Gesundheitliche Bewertung

Obwohl heute circa 100.000 Schimmelpilzarten weltweit bekannt sind, reduziert sich ihre mögliche gesundheitsschädigende Wirkung auf drei typische Effekte:

  • Infektion durch lokalen oder systemischen Befall des Organismus
  • toxische Effekte durch Bildung von Mykotoxinen (Schimmelpilzgifte)
  • allergisierende Wirkung durch Inhalation von Schimmelpilzsporen

Infektionen
Zu Infektionen beim Menschen sind in unseren Breiten nur wenige Schimmelpilzarten in der Lage wie zum Beispiel verschiedene Aspergillusarten. Voraussetzung für eine Infektion ist jedoch eine extrem geschwächte Immunitätslage, hervorgerufen durch bösartige Erkrankungen wie Leukämie oder bösartige Tumore. Auch die gezielte Unterdrückung des körpereigenen Abwehrsystems im Zusammenhang mit Transplantationen oder eine Therapie mit Zytostatika bei Krebstherapie (Substanzen, die die Zellteilung hemmen) sowie hochdosierten Corticoiden sind Faktoren.

Toxische Effekte
Zur Bildung von Mykotoxinen sind ebenfalls nur wenige Schimmelpilzarten befähigt. Toxinbildner befallen in erster Linie bestimmte Nahrungsmittel wie Nüsse und Getreide, um ihren enormen Energiebedarf decken zu können. Daraus folgt, dass toxische Effekte von Schimmelpilzen im Normalfall über die orale Aufnahme mit der Nahrung erfolgen und – zumindest in unseren Breiten – inhalationstoxikologisch keine Rolle spielen.

Allergisierende Wirkung
Anders verhält es sich mit den möglichen allergisierenden Wirkungen von Schimmelpilzen. Hier können prinzipiell alle Schimmelpilzarten bei entsprechend dafür veranlagten Personen zu einer Allergie führen. Dies vor allem in den oberen Luftwegen, wenn es zur Inhalation von genügend Schimmelpilzallergenen (Sporen) kommt. Besonders große Mengen an Schimmelpilzsporen, die sich im Übrigen immer und praktisch überall in der Luft befinden und über tausende Kilometer transportiert werden können, gelangen bei einem Befall im Innenraum während der Vermehrungsphase in die Luft. Dies erkennen Sie daran, dass der Schimmelpilz flächenhaft sichtbar oder versteckt, zum Beispiel hinter Schränken, aufwächst. In der Praxis jedoch ist der Schimmelpilz als Auslöser raumluftbedingter Allergien, wie zum Beispiel dem Asthma bronchiale, vergleichsweise von untergeordneter Bedeutung (circa 5 - 10 Prozent), da hierbei die Hausstaubmilben und Tierhaare eine dominierende Rolle spielen.

Ein Grenzwert für Schimmelpilzsporen in der Raumluft ist nicht festgelegt.

Schimmelpilzbefall in Räumen, die zum ständigen Aufenthalt von Menschen vorgesehen sind, muss unbedingt bekämpft werden. Zeigt sich hier ein flächenhafter Aufwuchs oder wird ein versteckter Befall nachgewiesen, sind geeignete Sanierungsmaßnahmen, die in aller Regel auf die Beseitigung der Ursache von Schimmelpilzbefall gerichtet sind, zu ergreifen. Ein Leitfaden zur Schimmelpilzsanierung befindet sich auf der Seite des Umweltbundesamtes und kann dort kostenlos heruntergeladen werden:

Umweltbundesamt: Leitfaden

Sollten Sie als Mieter*in von einem Schimmelpilzbefall betroffen sein und eine Einigung mit dem Eigentümer nicht möglich sein, empfehlen wir dies privatrechtlich zu regeln. In bestimmten Fällen kann Ihnen unser Amt für Wohnungswesen helfen:

Wohnungsaufsicht: Wohnmängel

Unser Gesundheitsamt ist keine Ordnungsbehörde und kann hier nur beratend tätig werden.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

E-Mail an Umwelthygiene