Informationen zu Cannabis, Hilfsangeboten und Kölner Besonderheiten

Seit dem 1. April 2024 ist der Cannabiskonsum in der Öffentlichkeit legalisiert. Eine regulierte Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken ist nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) nur für volljährige Personen möglich. Angesichts des nun zu erwartenden erleichterten Zugangs zu Cannabis achten wir verstärkt auf den Gesundheitsschutz von Heranwachsenden.
Das Bundesministerium für Gesundheit und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informieren rund um das Cannabis-Gesetz und klären zu unerwünschten gesundheitlichen Auswirkungen auf:
Ich bin unter 18 Jahre alt. Welche Konsequenzen hat es für mich, wenn ich Cannabis konsumiere oder besitze?

Wo finde ich als Erwachsene*r in Köln professionelle Hilfe, wenn ich selbst zu viel kiffe oder jemanden kenne, der zu viel kifft?

Wer ist in Köln für Suchtprävention zuständig? Wer führt Präventionsveranstaltungen zum Beispiel an Schulen durch?

Wann und wo finden in Köln die vom Gesetz geforderten Schulungen für die Präventionsbeauftragten von Anbauvereinigungen statt?

Wir haben gemeinsam mit der Drogenhilfe Köln, anlässlich der Teil-Legalisierung von Cannabis, eine Plakatkampagne gestartet. Die sechs Plakate sind auffällig, sollen zum Nachdenken anregen und weisen mit einem QR-Code auf Beratungsmöglichkeiten hin.