Um ein friedliches Miteinander zu ermöglichen sind verschiedene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien beim Kleingärtnern zu beachten. Diese Regelwerke geben unter anderem Auskunft über die Pacht und Kündigung, die Gartennutzung, Laubengrößen und Ähnlichem. Bei einer etwaigen Ablöse eines Gartens ist dem*der scheidenden Pächter*in eine Ablöse in Höhe des Wertes zu zahlen, welcher durch ein Gutachten ermittelt wird. Wichtig ist – gerade bei einer Übernahme einer Gartenlaube oder sonstigen baulichen Anlagen – die Überprüfung der Einhaltung der Richtlinien.
Wir bitten Sie, das Bundeskleingartengesetz und die Kölner Gartenordnung sorgfältig durchzuarbeiten, bevor Sie einen Kleingarten pachten. Falls dennoch Fragen aufkommen hilft Ihnen der Kreisverband Kölner Gartenfreunde e. V. gerne weiter.