Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, Europäische Union plus Island, Liechtenstein und Norwegen) besitzen, dürfen Sie ohne Visum in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und in die Schweiz einreisen. Dafür benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Sie dürfen sich ohne besondere Erlaubnis in den genannten Mitgliedstaaten aufhalten und dort arbeiten. Dieses Recht nennt sich Freizügigkeit.

Mit welcher Staatsangehörigkeit kann ich die Freizügigkeit nutzen?

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Aufenthalt über drei Monate

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Erhalte ich einen Nachweis über mein Recht auf Freizügigkeit?

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Dürfen mich Personen aus anderen Staaten begleiten?

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Wie erwerbe ich ein Daueraufenthaltsrecht?

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