Pressemitteilung des Integrationsrates Köln

Aufgrund aktueller Spar- und Kürzungsmaßnahmen seitens der Bundes- und Landesregierung spüren wir zusehends die negativen Auswirkungen auf die wichtigen Strukturen in Köln und die besorgniserregenden Auswirkungen auf die Kölner*innen mit ihren vielfältigen Unterstützungs- und Bedarfslagen. In diesem Zusammenhang berichten uns die freien Träger*innen von gestiegen Bedarfslagen, denen Sparmaßnahmen und Kürzungen gegenüberstehen, die existenzbedrohend sind. Durch in den letzten Jahren umgesetzte Tarifsteigerungen und damit zusammenhängende steigende Personalkosten erfolgte dabei sogar in vermeintlich finanziell stabilen Programmen eine indirekte Kürzung. Gestiegene Energiekosten und steigende Inflation leisten hierzu ihr Übriges.  Auch vom Land geförderte und in Köln gut funktionierende Strukturen und Stellen wie beispielsweise das Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement (KIM), das Landesprogramm "Soziale Beratung von Geflüchteten" sowie weitere landesgeförderte Stellen und Träger*innen befinden sich in existenzbedrohenden Szenarien. Die Stadt Köln musste bereits mit allergrößter Not in 2023/2024 mit außerordentlichen Sonderstrukturförderfonds auch landesfinanzierte Programme und Stellen unter anderem für die Verwendung von Sachkosten querfinanzieren. Diese finanzielle Schieflage kann und wird aber nicht dauerhaft von der Kommune getragen werden können.

Aktuell stehen viele freie Träger*innen aufgrund steigender Kosten für Personal- und Sachmittel finanziell unter Druck. Tarifgebundene Träger*innen, die die Tarifsteigerungen des öffentlichen Dienstes in den letzten Jahren selbstverständlich übernommen haben, stehen vor der Entscheidung, aus etablierten Programmen, wie dem Landesprogramm KIM aussteigen zu müssen, mitsamt ihrem qualifizierten Personal. Ein solcher Ausstieg hätte zur Folge, dass Beratungsangebote für Menschen mit internationaler Familiengeschichte in Köln verloren gehen und der Erfolg des Programms erheblich gefährdet würde. In Köln wurden durch die intensive Einbindung der freien Trägerschaft erfolgreiche Kooperationen, etwa für Zielgruppen wie Geflüchtete mit Behinderung, die ohne die KIM-Finanzierung nicht möglich wären, aufgebaut. Die eingesetzten Case Manager*innen verfügen über detaillierte Kenntnisse der Zielgruppe, haben einen niedrigschwelligen Zugang und überwiegend eine KIM Case Management Zertifizierung über die Paritätische Akademie abgeschlossen. Somit können sie nicht nur qualifiziert beraten, sondern auch durch ihre Expertise dazu beitragen, das kommunale Verwaltungshandeln entsprechend der KIM-Zielsetzung zu verbessern. Die Umsetzung des normierten Landesauftrages gemäß des § 9 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen ist in Köln bei Ausstieg der bisher aktiven und erfahrenden KIM Träger nicht mehr gesichert.

Wir fordern die NRW-Landesregierung auf, nicht nur das Landesprogramm KIM sondern auch weitere systemrelevante landesgeförderte Programme und Stellen wie beispielsweise Integrationsagenturen, Servicestellen zur Antidiskriminierung, die Integrationspauschalen des Landes, die Soziale Beratung von Geflüchteten, ausgewählte Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und so weiter auskömmlich zu finanzieren und die Finanzierung gemäß der Tarifsteigerungen der letzten Jahre (und kommender) zu dynamisieren, so dass die Träger*innen, insbesondere auch Migrant*innenselbstorganisationen, die häufig sehr prekär finanziert sind, entlastet werden und die wichtige Arbeit gesichert werden kann. Aufgrund der aktuellen und besorgniserregenden politischen Entwicklungen hierzulande dürfen wir ferner nicht zulassen, dass weiterhin Menschen gegeneinander ausgespielt und vermeintliche Verteilungskämpfe auf dem Rücken von geflüchteten und rassifizierten Menschen ausgetragen werden.