Zur Sicherung und Weiterentwicklung von Kulturräumen der Freien Szene betreuen wir unterschiedliche Förderinstrumente, die im Folgenden aufgeführt werden.
Sie können ab sofort Ihre Anträge für 2025 stellen.
Wir unterstützen mit 300.000 Euro jährlich die notwendige Anschaffung beziehungsweise den Austausch festverbauter technischer Ausstattung für Gruppen und Institutionen der Freien Szene. Darüber hinaus können Zuschüsse für bauliche Maßnahmen beantragt werden, die notwendig sind, um die Genehmigung als Versammlungsstätte oder dringend notwendige Instandhaltungsarbeiten sicherzustellen. Der Rat hat im Zuge der Haushaltsplanberatungen diese zusätzlichen Mittel bereitgestellt, um den wachsenden Anforderungen an Brandschutz, Barrierefreiheit und allgemeinem Instandsetzungsbedarf gerecht zu werden sowie den Technikbedarf unterstützen zu können. Die Bezuschussung ist abhängig von der Förderhöhe an eine mehrjährige kulturelle Nutzung gebunden.
Kriterien der Förderung:
- Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der Freien Szene, die private oder städtische Gebäude sowie den öffentlichen Raum in Köln für die kulturelle Arbeit nutzen.
- Künstlerische Qualität und professionelle Umsetzung sind notwendig.
- Jede Förderung muss nachweislich für mindestens fünf Jahre für den Zuwendungszweck der kulturellen Nutzung gesichert sein. Längere Bindungsfristen können abhängig von Höhe und Art der Maßnahme vereinbart werden.
- Die Maßnahmen werden bis zu 80 Prozent und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 Euro bezuschusst.
Förderfähige Maßnahmen:
- Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung beziehungsweise Sicherstellung der Genehmigung als Versammlungsstätte am beziehungsweise im Gebäude (beispielsweise Brandschutz, Lüftung, Sanitäranlagen).
Sofern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, inwieweit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des*der Vermieters*Vermieterin für die notwendigen baulichen Maßnahmen besteht.
- Bauliche Maßnahmen beziehungsweise mobile Einbauten zur nutzungsspezifischen kulturellen Nutzung (beispielsweise mobile Tribüneneinbauten).
- Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit aufgrund der kulturellen Nutzung.
- Mobile Technikausstattung beziehungsweise nutzungsspezifische Technikeinbauten.
Die Zuschüsse können bei der entsprechenden Sparte unterjährig bis zum 30. September für das laufende Jahr beantragt werden. Die Prüfung und Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs.
Beantragt werden kann ein Zuschuss für Maßnahmen, die dazu beitragen, Lärmemissionen der Kulturorte zu reduzieren und somit Konflikte zu entschärfen oder direkt zu vermeiden. Dies kann sowohl die Förderung von baulichen lärmmindernden Maßnahmen der Institutionen/Musikclubs als auch die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten mit dieser Zielrichtung sein.
Unser Atelierförderprogramm unterstützt Bildende Künstler*innen, Medienkünstler*innen und Ateliergemeinschaften bei der Finanzierung angemieteter, nicht städtischer Atelierräume. Bei der letzten Ausschreibung konnten sich die Künstler*innen für einen dreijährigen Zuschuss zu ihrer Ateliermiete bewerben.
Wichtiger Hinweis für Künstler*innen, die bereits ein städtisches Atelier angemietet haben/hatten oder bereits einen Mietzuschuss erhalten haben:
- Eine erneute Bewerbung ist erforderlich.
- Die bisherige Zeit der städtischen Förderung wird auf den Mietzuschuss angerechnet. Maximal wird jede*r Künstler*in mit städtischen Finanzmitteln neun Jahre gefördert.
- Für ein städtisches Atelier ist kein Mietzuschuss möglich.
Im Merkblatt finden Sie alle weiteren Informationen zu den Voraussetzungen. Im Antragsformular ist eine Übersicht der benötigten Bewerbungsunterlagen enthalten.
Sie haben einen Raum gefunden, den Sie als Atelier nutzen möchten, der aber noch hergerichtet werden muss? Falls Sie nicht über ausreichend finanzielle Mittel hierzu verfügen und als professionelle Künstler*in tätig sind, können Sie bei uns einen Zuschuss zu Ihrer Ausbaumaßnahme beantragen. Nutzen Sie dazu bitte das Online-Formular. Alle weiteren Informationen enthält unser Merkblatt.
Wir fördern auch 2025 temporäre Open Air Spielstätten mit 100.000 Euro.
Mit dem Open Air Infrastrukturfonds schreiben wir die Förderung von bereits bespielten oder neu erschlossenen temporären Open Air Spielstätten aus. Veranstalter*innen der Freien Szene können die Förderung zur Erschließung und zum Betrieb einer temporären Open Air Spielstätte beantragen.
Insgesamt stehen Mittel in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung.
Kriterien für die Förderung sind unter anderem die Bespielung über einen möglichst langen Zeitraum während der Open Air Saison (April bis Oktober), die Diversität der möglichen Veranstaltungsformate (von Lesung bis Party), die nachhaltige Mittelverwendung sowie eine möglichst nachhaltige Planung der Spielstätte auch für zukünftig andere Veranstalter*innen. Bezuschusst werden Maßnahmen mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
Der ausgeschriebene Open Air Infrastrukturfonds fördert ausschließlich die Einrichtung und den Betrieb der Spielstätten.
Mittel für das Veranstaltungsprogramm können Sie unabhängig hiervon bei uns beantragen.
Anträge für 2025 können ab sofort bei uns gestellt werden. Es gibt keine Einreichungsfrist. Alle weiteren Informationen zur Antragsstellung und zum Auswahlverfahren finden Sie hier: