Die Bezirksregierung Köln hat den Haushalt 2025/2026 am 31. März 2025 genehmigt. Derzeit werden vorliegende Förderanträge und Verwendungsnachweise bearbeitet. Über die weitere Entwicklung der Förderung werden wir an dieser Stelle informieren.

Aufgrund der Vielzahl der bereits vorbereiteten Bescheide und Auszahlungen kann derzeit leider keine genaue Aussage getroffen werden, wann Ihr Förderantrag abschließend bearbeitet werden kann. Die zuständigen Sachbearbeiter*innen kommen bei Bedarf aktiv auf die Antragsteller*innen zu.

Wir bedauern die aktuellen Verzögerungen und bitten um Ihr Verständnis.

© Panthermedia/thefutureis

Wir fördern die Gebäudesanierung umfassend, um eine nachhaltige und energieeffiziente Stadtentwicklung zu unterstützen. Dies trägt nicht nur zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen bei, sondern erhöht auch den Wohnkomfort und den Wert der Immobilie.

Der Förderzuschuss beträgt 10 Prozent der nachgewiesenen förderfähigen Kosten aus den eingereichten Förderbescheiden der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die benötigten Fachunternehmen dürfen erst nach Freigabe durch die Bundesförderung beauftragt werden. Die Antragstellung bei uns muss vor Fertigstellung der bewilligten Maßnahme erfolgen.

Das Wichtigste in Kürze

Wer kann Fördermittel beantragen?

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Welche Fördervoraussetzungen gibt es?

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Was wird gefördert?

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Wie hoch ist die maximale Förderung?

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Was ist bei Vermietung zu beachten?

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Sind Eigenleistungen förderfähig?

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Unterlagen zum Förderprogramm

Die Inhalte der Förderrichtlinie, des Merkblattes zur Förderrichtlinie und der Datenschutzerklärung sind verbindliche Bestandteile des Antragsverfahrens. Die darin enthaltenen Vorgaben sind einzuhalten.

Förderrichtlinie Gebäudesanierung - klimafreundliches Wohnen
PDF, 266 kb
Merkblatt zu Förderprogramm und Antragstellung
PDF, 105 kb
Datenschutzerklärung

Digitalen Förderantrag und Verwendungsnachweise einreichen

Der Online-Antrag, das Förderantrag-Formular und weitere Dokumente sind ausschließlich in unserem zentralen Online-Förderportal hinterlegt. 

Derzeit können keine neuen Anträge angenommen werden. Stattdessen werden alle bisher eingegangenen Anträge bearbeitet. Dies gilt auch für Anträge aus bereits abgelaufenen Förderprogrammen.

Wir bitten, von Anrufen und E-Mails mit Anfragen zum Bearbeitungsstand der Förderanträge und Verwendungsnachweise abzusehen. Diese führen derzeit zu erheblichen Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung.

Antrag aufrufen Online-Förderportal – Erklärung und Anleitung

Kontakt

Für alle allgemeinen Fragen zum Förderprogramm stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt zur Verfügung.

Telefonische Beratungszeiten:
Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Telefon: 0221 / 221-34344

E-Mail an das Team der Förderprogramme: gebaeudesanierung@stadt-koeln.de