Sie müssen für die Ausstellung eines Reiseausweises nichts bezahlen, wenn Sie Sozialleistungen vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten oder wenn Sie ein geringes Einkommen haben. Hierfür müssen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag, per E-Mail oder per Post, bei Ihrem zuständigen Bezirksausländeramt oder Ihrer zuständigen Sachbearbeitung stellen. Diesen können Sie zusammen mit dem Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises einreichen.
Der Bezug von Sozialleistungen reicht für eine Gebührenbefreiung alleine nicht aus. Zusätzlich müssen noch schutzwürdige Interessen vorliegen.
Eine Gebührenbefreiung für Reisen aus privaten Gründen ist nicht möglich.