Die Bezirksregierung Köln hat den Haushalt 2025/2026 am 31. März 2025 genehmigt. Derzeit werden vorliegende Förderanträge und Verwendungsnachweise bearbeitet. Über die weitere Entwicklung der Förderung werden wir an dieser Stelle informieren.
Aufgrund der Vielzahl der bereits vorbereiteten Bescheide und Auszahlungen kann derzeit leider keine genaue Aussage getroffen werden, wann Ihr Förderantrag abschließend bearbeitet werden kann. Die zuständigen Sachbearbeiter*innen kommen bei Bedarf aktiv auf die Antragsteller*innen zu.
Wir bedauern die aktuellen Verzögerungen und bitten um Ihr Verständnis.

Wir engagieren uns aktiv bei der Förderung von Photovoltaikanlagen bei bestehenden Wohngebäuden. Mit finanziellen Zuschüssen unterstützen wir Bürger*innen dabei, ihre Immobilien nachhaltig und energieeffizient zu gestalten.
Mit diesen Maßnahmen tragen wir dazu bei, den CO2-Ausstoß zu reduzieren, Energiekosten zu senken und die Umwelt vor Ort zu schützen. Wir engagieren sich für eine grüne Zukunft, in der erneuerbare Energien eine zentrale Rolle spielen.
Wichtig
Die Beauftragung von Fachunternehmen oder Bestellungen dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.
Unterlagen zum Förderprogramm
Die Inhalte der Förderrichtlinie und des Merkblattes sind verbindliche Bestandteile des Antragsverfahrens. Die darin enthaltenen Vorgaben sind einzuhalten.
Das Wichtigste in Kürze
Digitalen Förderantrag und Verwendungsnachweise einreichen
Der Online-Antrag, das Förderantrag-Formular und weitere Dokumente sind ausschließlich in unserem zentralen Online-Förderportal hinterlegt.
Derzeit können keine neuen Anträge angenommen werden. Stattdessen werden alle bisher eingegangenen Anträge bearbeitet. Dies gilt auch für Anträge aus bereits abgelaufenen Förderprogrammen.
Wir bitten, von Anrufen und E-Mails mit Anfragen zum Bearbeitungsstand der Förderanträge und Verwendungsnachweise abzusehen. Diese führen derzeit zu erheblichen Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung.
Kontakt
Für alle allgemeinen Fragen zum Förderprogramm stehen Ihnen Mitarbeiter*innen vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt zur Verfügung.
Telefonische Beratungszeiten
Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Telefon: 0221 / 221-34344