Die Aufnahmekriterien sind in § 1 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO S I) definiert und umfassen folgende Kriterien
- Geschwisterkinder
- ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
- ausgewogenes Verhältnis von Schüler*innen unterschiedlicher Herkunftssprache
- Schulweg
- Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule
- Losverfahren
Vor der Anwendung dieser Kriterien muss der*die Schulleiter*in über geltend gemachte Härtefälle entscheiden. Die Ursache oder der Grund, weshalb ein Härtefall vorliegt, muss ausschließlich auf das Kind zurückzuführen sein. Der*die Schulleiter*in wählt vor Beginn des Anmeldeverfahrens aus diesen 6 Kriterien eins oder mehrere für die jeweilige Schule aus. Die Aufnahmekriterien werden angewendet, wenn es mehr Anmeldungen an einer Schule als Schulplätze gibt und somit ein Anmeldeüberhang entsteht.