In der Gewerbemeldestelle können Sie Ihr Gewerbe an-, um- beziehungsweise abmelden, um die Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung zu erfüllen.

Des Weiteren können Sie von uns auf Wunsch einen Auszug aus dem Gewerbeverzeichnis erhalten oder auch bei beispielsweise dem Verlust Ihrer Empfangsbestätigung, dem sogenannten Gewerbeschein, eine Zweitschrift erhalten. 

Wie Sie uns erreichen:

  • Für persönliche Vorsprachen stehen wir Ihnen gerne zu den folgenden Zeiten zur Verfügung:  

    Montag, 8 bis 12 Uhr

    Dienstag, 8 bis 12 Uhr 

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag, 8 bis 12 Uhr

    Freitag, 8 bis 12 Uhr 

  • Zusätzlich können Sie sich mit Ihren Fragen von montags bis freitags zwischen 9 und 13 Uhr an die Servicenummer der Gewerbemeldestelle unter der Rufnummer 0221 / 221- 27751 wenden.

  • Die Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter den häufig gestellten Fragen und Antworten.  

Gut zu wissen!

Sie haben auch die Möglichkeit, Gewerbemeldungen online im Wirtschafts-Service-Portal Nordrhein-Westfalen zu tätigen. Sie erhalten unmittelbar nach Durchführung Ihrer Gewerbemeldung Ihre maschinell erstellte Empfangsbescheinigung, den sogenannten Gewerbeschein. Der Gewerbeschein wird Ihnen als PDF-Dokument im Wirtschafts-Service-Portal Nordrhein-Westfalen zum Herunterladen zur Verfügung gestellt und kann sofort verwendet werden.

Weiterführende Informationen für Existenzgründer*innen