Wozu überhaupt eine Wohnraum-Identitätsnummer?

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Der Wohnungsmarkt in Köln ist seit vielen Jahren angespannt und die Nachfrage übersteigt das Angebot. Wird Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken (also zweckfremd) genutzt, so verknappt sich das Angebot auf dem regulären Wohnungsmarkt zusätzlich. Auch Angebote von Kurzzeitvermietung tragen dazu bei. Daher hat der Gesetzgeber im WohnStG NRW und wir in unserer Wohnraumschutzsatzung das Anbieten von Wohnraum zur Kurzzeitvermietung reglementiert.

Um Transparenz über das Angebot und die Anbieter*innen von Kurzzeitvermietung herzustellen, wird Kurzzeitvermietung daher an eine Wohnraum-Identitätsnummer geknüpft. Diese erlaubt eine eindeutige Zuordnung zum*zur Anbieter*in . Damit wird auch für die Steuer- und Abgabenverpflichtungen, die aus dem Anbieten von Kurzzeitvermietung resultieren können, die notwendige Klarheit hergestellt.

Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung) vom 30. Juni 2021

Was ist unter Kurzzeitvermietung zu verstehen?

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Kann ich auch ohne eine Wohnraum-Identitätsnummer Wohnraum zur Kurzzeitvermietung anbieten?

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Ich biete bereits seit längerer Zeit Kurzzeitvermietung an. Brauche ich ab 1. Juli 2022 auch eine Wohnraum-Identitätsnummer?

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Wann muss ich mir eine Wohnraum-Identitätsnummer zuteilen lassen?

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Wie lange dauert die Bearbeitung?

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Wie verwende ich meine Wohnraum-Identitätsnummer?

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Kann ich eine Wohnraum-Identitätsnummer für mehrere Wohnungen verwenden?

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Kann ich auch außerhalb des Online-Verfahrens eine Wohnraum-Identitätsnummer erhalten?

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Kann es sein, dass die Zuteilung einer Wohnraum-Identitätsnummer abgelehnt wird?

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Muss ich jede einzelne Buchung (Kurzzeitvermietung) angeben?

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Meine Frage zur Wohnraum-Identitätsnummer ist hier nicht aufgeführt

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