Wenn Sie bis zu 90 Tage je Kalenderjahr Wohnraum zur Kurzzeitvermietung anbieten möchten, erhalten Sie Ihre Wohnraum-Identitätsnummer im Regelfall umgehend automatisiert im Online-Verfahren zugeteilt. Nur in Einzelfällen ist eine weitergehende Prüfung durch uns erforderlich. Darauf werden Sie dann im Online-Verfahren hingewiesen. In diesen Fällen werden wir uns gegebenenfalls zur Klärung offener Detailfragen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wenn Sie für mehr als 90 Tage je Kalenderjahr Wohnraum zur Kurzzeitvermietung anbieten möchten, ist eine formelle Zweckentfremdungsgenehmigung erforderlich. Daher kann die Wohnraum-Identitätsnummer hier nicht automatisiert erteilt werden.
In diesem Fall prüfen wir Ihre Angaben aus dem Online-Verfahren daraufhin, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum erfüllt sind. Liegen die Genehmigungsvoraussetzungen vor, erhalten Sie mit der Genehmigung gleichzeitig Ihre Wohnraum-Identitätsnummer. Kann keine Genehmigung erteilt werden, so kann auch keine Wohnraum-Identitätsnummer ausgegeben werden. Das Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 500 Euro. Sie müssen die Gebühr auch dann bezahlen, wenn eine Genehmigung nicht erteilt werden kann, z. B. weil die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Diese Überprüfung dauert in der Regel einige Wochen.
Auch wenn Sie keinen Wohnraum zur Kurzzeitvermietung anbieten sind Sie ab 01.07.2022 verpflichtet, bei der Werbung für Ihr Angebot auf Online-Portalen oder in Printmedien eine Wohnraum-Identitätsnummer anzugeben. Sie sind ab dem 1. Juli 2022 auch dann zur Angabe einer Wohnraum-Identitätsnummer verpflichtet, wenn es sich bei Ihrem Angebot zur Kurzzeitvermietung nicht um Wohnraum im rechtlichen Sinne handelt. Das betrifft Räume, die nicht als Wohnraum sondern z. B. zur gewerblichen Nutzung gewidmet sind. Bei der Werbung für Ihr Angebot auf Online-Portalen oder in Printmedien müssen Sie die Wohnraum-Identitätsnummer mit angeben.
Im Online-Verfahren können Sie zu diesem Zweck „sonstige Wohnraum-Identitätsnummer“ auswählen. In diesem Fall prüfen wir, ob eine entsprechende Widmung der von Ihnen zur Kurzzeitvermietung eingesetzten Räume durch eine Baugenehmigung oder Nutzungsänderung nachgewiesen werden kann. Diese Prüfung ist bei der Vergabe einer Wohnraum-Identitätsnummer gebührenfrei. Die Überprüfung dauert - abhängig vom jeweiligen Einzelfall – einige Tage bis einige Wochen.