Keine neuen Anträge möglich
Das erfolgreiche Förderprogramm "Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien" wurde zum 1. Oktober 2023 durch die Förderprogramme "Gebäudesanierung - klimafreundliches Wohnen", "Photovoltaik - klimafreundliches Wohnen" und "Photovoltaik - klimafreundliches Arbeiten" abgelöst.
Seitdem werden in diesem Programm nur noch die vollständigen Anträge und Verwendungsnachweise bearbeitet. Die zuständigen Sachbearbeiter*innen kommen zu Beginn der Bearbeitung aktiv auf die Antragsteller*innen zu. Um die Bearbeitung nicht zu behindern, bitten wir von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung der Stadt Köln werden derzeit keine Bewilligungsbescheide erstellt und keine Förderzuschüsse ausgezahlt. Sobald die Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsichtsbehörde den Haushalt genehmigt hat und damit die finale Haushaltssatzung veröffentlicht werden kann, endet die seit Jahresbeginn bestehende vorläufige Haushaltsführung, während der die Stadt Köln nur eingeschränkt handlungsfähig ist.
Eine endgültige Entscheidung über die vorliegenden Vorgänge kann frühestens nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt Köln getroffen werden.
Das Förderprogramm besteht aus zwei Teilprogrammen
Ihr Wohngebäude im Kölner Stadtgebiet soll energetisch saniert werden? Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben mit Fördergeldern, die das Förderprogramm Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen für Sie bereithält.
Sie planen Veränderungen an der Gebäudehülle, den Austausch oder die Optimierung Ihrer Heizungsanlage, den Einsatz von Efficiency Smart Home oder den Umbau zum Effizienzhaus? Dann finden Sie unter Zuschuss zur Bundesförderung alle Informationen.
Sie interessieren sich eher für eine Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher, ein Steckersolargerät, die Installation eines Blockheizkraftwerks oder andere innovative Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz? Dann informieren Sie sich unter Köln-spezifische Maßnahmenförderung.
Wir haben für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Förderung Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien zusammengestellt.
Für alle allgemeinen Fragen zum Förderprogramm stehen Ihnen Mitarbeiter*innen vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt zur Verfügung.
Gerne können Sie eine E-Mail schreiben:
Kontakt per E-Mail
Telefonische Beratungszeiten:
Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Telefon: 0221 / 221-34344
Persönliche Beratung:
nur nach telefonischer Vereinbarung