Erklärung Zweitwohnungssteuer

In diesem verfahrensspezifischen Datenschutz-Steckbrief geben wir Ihnen eine Übersicht zu der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten nach den Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (Artikel 13, 14 DSGVO).

Wir verarbeiten Ihre Daten zu folgendem Zweck:

Zur Erfüllung unserer Aufgabe im Rahmen der Festsetzung und Erhebung sowie der zugehörigen Nebenleistungen (z. B. Verspätungszuschlag, Zinsen) der Zweitwohnungssteuer


Wir verarbeiten folgende Daten beziehungsweise Datenkategorien von Ihnen:

Kontaktdaten und alle Informationen, die Sie im Hinblick auf eine Steuererhebung betreffen


Wir erhalten Ihre Daten wie folgt (Herkunft):

Durch Antragstellung oder in sonstiger Weise von Ihnen selbst.

Wir geben Ihre Daten folgendermaßen weiter:

Die Festsetzung und Erhebung der Steuer und der Nebenleistungen umfasst auch außergerichtliche bzw. gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Dabei werden Daten an die für die Bearbeitung zuständige Stelle der Stadt Köln oder einen externen Dritten (z. B. Gerichte) weitergegeben.
Falls die Aufgabenwahrnehmung mit Geldleistungen (Ein- oder Auszahlungen) verbunden ist werden Ihre personenbezogenen Daten an die Stadtkasse zur Verarbeitung weitergegeben, ggf. auch zur Zwangsvollstreckung bei Nichtzahlung.
Nach dem Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) müssen nach Ende der Aufbewahrungsfrist Sachakten (ggf. auch mit Ihren personenbezogenen Daten) dem historischen Archiv der Stadt Köln angeboten werden. Das Archiv entscheidet über eine eventuelle Archivierung der Akten.
Ggf. erfolgende Anfragen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten

Berechtigte Anfragen von Dritten nach den Regelungen für die Datenübermittlung nach § 8 Datenschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW).

Wenn Ihr Anliegen mit der Zahlung von Gebühren oder Ähnlichem sowie Geldzuwendungen verbunden ist, geben wir Ihre Daten an die Stadtkasse weiter. Von dort erfolgt die Auszahlung beziehungsweise die Überwachung der Geldeingänge. Von dort wird gegebenenfalls bei Nicht-Zahlung die Vollstreckung ausstehender Beträge durch die Abteilung Vollstreckung in der Kämmerei veranlasst.

Wir müssen, wie alle Behörden, nach Ende der Aufbewahrungsfrist Sachakten dem Historischen Archiv der Stadt Köln anbieten, gegebenenfalls auch mit Ihren personenbezogenen Daten. Das Archiv entscheidet über eine eventuelle dauerhafte Archivierung der Akten nach dem Archivgesetz Nordrhein-Westfalen.


Ihre Daten werden nicht gesammelt oder ausgewertet, um Persönlichkeits-, Verhaltens-, Bewegungsprofile oder Ähnliches von Ihnen zu erstellen, das heißt, es findet kein Profiling statt.


Dauer der Speicherung und Löschung:

Ihre Daten werden unter Beachtung hier technischer und organisatorischer Sicherheitsvorkehrungen zu allen oben genannten Zwecken für die Dauer von 10 Jahren nach vollständigen Anschluss aller den Steuervorgang betreffenden Vorgängen gespeichert oder in sonstiger Form verarbeitet.


Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist:

Art. 6 Abs. 1 lit c DSGVO i. V. m. KAG, Zweitwohnungssteuersatzung, AO


Verantwortlich (verantwortliche Stelle nach Artikel 4, Ziffer 7 DSGVO) ist die:

Stadt Köln

Gemeindesteuern

Athener Ring 4

50765 Köln

E-Mail: steueramt@stadt-koeln.de

Telefon: 0221 / 221-21686

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, erreichen Sie unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten wie folgt:

Datenschutzbeauftragter der Stadt Köln
Stadthaus Deutz - Westgebäude

Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-24422

datenschutzbeauftragter@stadt-koeln.de

Sie haben das Recht,

  • Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu erhalten,
  • eine Einwilligung sofern erteilt zu widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen,
  • dass unrichtige Daten über Sie bei uns berichtigt werden,
  • dass nicht mehr erforderliche Daten über Sie bei uns gelöscht werden,
  • dass unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt wird und
  • Ihre Daten im Sinne der Übertragbarkeit in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten.

Möchten Sie eines Ihrer Rechte in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Stelle oder an den Datenschutzbeauftragten (siehe oben).

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Nordrhein-Westfalen ist das:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Postfach 20 04 44

40102 Düsseldorf

poststelle@ldi.nrw.de

Telefon: 0211 / 38424-0