Gewerbe an-, um- oder abmelden auf elektronischem Weg (eMeldung)

In diesem verfahrensspezifischen Datenschutz-Steckbrief geben wir Ihnen eine Übersicht zu der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten nach den Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (Artikel 13, 14 DSGVO).

Wir verarbeiten Ihre Daten zu folgendem Zweck:

Im Rahmen Ihres Antrags auf Gewerbemeldung benötigt die Gewerbeabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln Ihre persönlichen Daten.


Wir verarbeiten folgende Daten beziehungsweise Datenkategorien von Ihnen:

Name der Firma, Anschrift des Betriebes, Personenstammdaten des*der Gewerbetreibenden bzw. gegebenenfalls des*der Geschäftsführers*in


Wir geben Ihre Daten folgendermaßen weiter:

Gewerbefachverfahren migewa zwecks Bearbeitung der Gewerbemeldung,
Polizei, städtische Ämter sowie weitere öffentliche Stellen gemäß § 14 Abs. 6 GewO zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder die vorg. Empfänger könnten die Daten beim Gewerbetreibenden nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erheben oder von einer solchen Datenerhebung nach der Art der Aufgabe, für deren Erfüllung die Kenntnis der Daten erforderlich ist, muss abgesehen werden und es besteht kein Grund zu der Annahme, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt,
Krankenkassen oder Auskunftssuchende gemäß § 14 Abs. 7 GewO, sofern ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft gemacht wird und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt,
Industrie- und Handelskammer zu Köln gemäß § 14 Abs. 8 GewO i.V.m. § 3 der Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (Gewerbeanzeigenverordnung – GewAnzV) zur Wahrnehmung der in den §§ 1, 3 und 5 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern genannten sowie der nach § 1 Abs. 4 desselben Gesetzes übertragenen Aufgaben,
Handwerkskammer zu Köln gemäß § 14 Abs. 8 GewO i.V.m. § 3 GewAnzV zur Wahrnehmung der in § 91 der Handwerksordnung genannten, insbesondere der ihr durch die §§ 6, 19 und 28 der Handwerksordnung zugewiesenen und sonstiger durch Gesetz übertragener Aufgaben,
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen (LBME), gemäß § 14 Abs. 8 GewO i.V.m. § 3 GewAnzV zur Wahrnehmung der Aufgaben, die im Mess- und Eichgesetz und in den auf Grund des Mess- und Eichgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen festgelegt sind,
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. gemäß § 14 Abs. 8 GewO i.V.m. § 3 GewAnzV ausschließlich zur Weiterleitung an die zuständige Berufsgenossenschaft für die Erfüllung der ihr durch Gesetz übertragenen Aufgaben,
Hauptzollamt Köln gemäß § 14 Abs. 8 GewO i.V.m. § 3 GewAnzV zur Wahrnehmung der ihnen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, nach § 405 Abs. 1 in Verbindung mit § 404 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz obliegenden Aufgaben,
Amtsgericht Köln, Handels- und Genossenschaftsregister, gemäß § 14 Abs. 8 GewO i.V.m. § 3 GewAnzV, soweit es sich um die Abmeldung einer im Handels- und Genossenschaftsregister eingetragenen Haupt- oder Zweigniederlassung handelt, für Maßnahmen zur Herstellung der inhaltlichen Richtigkeit des Handelsregisters gemäß § 388 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder des Genossenschaftsregisters gemäß § 160 des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften,
Landesamt für Statistik gemäß § 14 Abs. 8 GewO i.V.m. § 3 GewAnzV zur Führung des Statistikregisters nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Statistikregistergesetzes in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 und 2,
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (als Landesbehörde für Lebensmittelüberwachung), gemäß § 14 Abs. 8 GewO i.V.m. § 3 GewAnzV zur Durchführung lebensmittelrechtlicher Vorschriften,
Finanzämter gemäß § 14 Abs. 8 Satz 3 GewO i.V.m. § 138 Abs. 1 AO,
Polizei, Staatsanwaltschaft, Gewerbezentralregister nach § 14 Abs. 9 GewO soweit die Kenntnis der Daten zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist oder eine besondere Rechtsvorschrift dies vorsieht.
ePayment:
Um den Service für unsere Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, führen wir ePayment - das elektronische Bezahlen in Online Verfahren ein. Damit können Sie Online-Anträge, in denen ePayment integriert ist, in einem Zuge ausführen, ohne weitere erforderliche Vorsprache bei einer Dienststelle oder Bezahlung im Nachhinein. Im Rahmen des Online Antrages werden Sie auf die sogenannte Paypage der Bezahlplattform weitergeleitet. Hier sind ihre persönlichen Daten sowie die Zahlungsinformationen aus der beantragten Leistung bereits vorausgefüllt.

Wenn Ihr Anliegen mit der Zahlung von Gebühren oder Ähnlichem sowie Geldzuwendungen verbunden ist, geben wir Ihre Daten an die Stadtkasse weiter. Von dort erfolgt die Auszahlung beziehungsweise die Überwachung der Geldeingänge. Von dort wird gegebenenfalls bei Nicht-Zahlung die Vollstreckung ausstehender Beträge durch die Abteilung Vollstreckung in der Kämmerei veranlasst.

Wir müssen, wie alle Behörden, nach Ende der Aufbewahrungsfrist Sachakten dem Historischen Archiv der Stadt Köln anbieten, gegebenenfalls auch mit Ihren personenbezogenen Daten. Das Archiv entscheidet über eine eventuelle dauerhafte Archivierung der Akten nach dem Archivgesetz Nordrhein-Westfalen.


Ihre Daten werden nicht gesammelt oder ausgewertet, um Persönlichkeits-, Verhaltens-, Bewegungsprofile oder Ähnliches von Ihnen zu erstellen, das heißt, es findet kein Profiling statt.


Dauer der Speicherung und Löschung:

Löschung der Daten:
Die Löschungsfristen für die Daten des Gewerberegisters bestimmen sich nach den Datenschutzgesetzen der Länder, für Nordrhein-Westfalen § 19 Abs. 3 DSG NRW. Überwiegend heißt es in den bundesweiten Landesdatenschutzgesetzen, dass personenbezogene Daten dann zu löschen sind, wenn "ihre Kenntnis für die speichernde Stelle zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist". Konkrete Fristen werden nicht genannt.
Nach einer Empfehlung des Bund-Länder-Ausschusses "Gewerberecht" sollte in Anlehnung an die Hinweise der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach Abmeldung des Gewerbebetriebes als ausreichend, zum Zwecke der Überwachung der Gewerbetreibenden aber auch als erforderlich, angesehen werden. Die Schriftgutordnung der Stadt Köln sieht grundsätzlich eine Aufbewahrung der Gewerbemeldedaten bis zu 10 Jahren nach erfolgter Abmeldung vor. Danach müssen die Daten archiviert oder ggf. auch endgültig gelöscht werden.

Archivierung der Daten:
Nach § 4 i.V.m. § 10 Abs. 5 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen - ArchivG NRW) müssen die Daten dem zuständigen Archiv (hier: Historisches Archiv der Stadt Köln) angeboten werden. Nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW sind auch Unterlagen anzubieten und zu übergeben, die personenbezogene Daten enthalten, die nach einer Vorschrift des Landes- oder Bundesrechts gelöscht werden müssten oder gelöscht werden könnten, sofern die Speicherung der Daten nicht unzulässig war, oder die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis oder sonstigen Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung unterliegen. Eine Löschung erfolgt erst nach ausdrücklicher Freigabe durch das Historische Archiv. Bei Archivwürdigkeit erfolgt auf Grundlage des nordrhein-westfälischen Archivgesetzes eine dauerhafte Archivierung der Daten im elektronischen Langzeitarchiv des Historischen Archivs der Stadt Köln. Den Zugriff auf die Daten regelt § 6 ArchivG NRW. Zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten greifen nach § 7 ArchivG NRW festgelegte Schutzfristen.


Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist:

Die rechtliche Grundlage für die Beantragung der An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes auf elektronischem Wege ist der § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 2 der Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (Gewerbeanzeigeverordnung - GewAnzV).


Verantwortlich (verantwortliche Stelle nach Artikel 4, Ziffer 7 DSGVO) ist die:

Stadt Köln

Gewerberechtliche und glücksspielrechtliche Angelegenheiten der Gewerbeabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Köln

Willy-Brandt-Platz 3

50679 Köln

E-Mail: emeldung@stadt-koeln.de

Telefon: 0221 / 221-27751

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, erreichen Sie unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten wie folgt:

Datenschutzbeauftragter der Stadt Köln
Stadthaus Deutz - Westgebäude

Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-32962

E-Mail an: datenschutzbeauftragter@stadt-koeln.de

Sie haben das Recht,

  • Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu erhalten,
  • eine Einwilligung sofern erteilt zu widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen,
  • dass unrichtige Daten über Sie bei uns berichtigt werden,
  • dass nicht mehr erforderliche Daten über Sie bei uns gelöscht werden,
  • dass unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt wird und
  • Ihre Daten im Sinne der Übertragbarkeit in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten.

Möchten Sie eines Ihrer Rechte in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Stelle oder an den Datenschutzbeauftragten (siehe oben).

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Nordrhein-Westfalen ist das:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Postfach 20 04 44

40102 Düsseldorf

poststelle@ldi.nrw.de

Telefon: 0211 / 38424-0