Foto einer Fiktionsbescheinigung © Stadt Köln

Mit einer Fiktionsbescheinigung weisen Sie Ihr vorläufiges Aufenthaltsrecht nach. Dieses entsteht, wenn Sie Ihren Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei uns stellen. 

Eine Fiktionsbescheinigung wird für den Zeitraum erteilt, in dem wir Ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis prüfen.

Es gibt zwei Formen der Fiktionsbescheinigung: 

  • Wenn Sie ohne Visum eingereist sind und einen längerfristigen Aufenthaltstitel anstreben: die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz
  • Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und eine Verlängerung anstreben oder ein nationales Visum der Kategorie D für längerfristige Aufenthalte besitzen und die Erteilung eines Aufenthaltstitels wünschen: die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz

Die häufigsten Fragen zu beiden Fällen beantworten wir in den folgenden Abschnitten. 

Ich bin erlaubt ohne Visum eingereist und beantrage einen längerfristigen Aufenthaltstitel – § 81 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz

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Ich habe ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis und beantrage die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis – § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz

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Sie haben noch keinen Antrag auf Verlängerung Ihres aktuellen Aufenthaltstitels gestellt? 

Antragsformular und Informationen zur Verlängerung des Aufenthaltstitels

Haben Sie weitere Fragen?

Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen gerne an uns.

Kontaktformular des Ausländeramtes