Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesen.
Wenn Sie allein ein Kind erziehen,
müssen Sie nicht für das Kind bezahlen.
Der Eltern-Teil muss bezahlen
bei dem das Kind nicht lebt.
Dazu sagt man: Unterhalt.
Unterhalt heißt:
Sie müssen Geld für Ihr Kind bezahlen,
wenn Ihr Kind nicht bei Ihnen wohnt.
Das nennt man: Unterhalts-Pflicht.

Wenn der andere Eltern-Teil nicht bezahlt,
können Sie Hilfe vom Amt bekommen.
Dazu sagen wir: Unterhalts-Vorschuss.
Sie müssen den Unterhalts-Vorschuss beantragen.
Sie müssen dazu einen Antrag bei der
Unterhalts-Vorschuss-Kasse stellen.
Das können Sie schriftlich oder persönlich tun.