Sachstand
Seit der Beschlussfassung über das Atelierförderkonzept am 11. September 2001 konnten insgesamt 145 zusätzliche Ateliers geschaffen und weitere 83 Arbeitsräume mit unserer finanziellen Unterstützung gesichert werden. Dennoch besteht weiterhin ein großer Bedarf an bezahlbaren Arbeitsmöglichkeiten, wobei sich die Nachfrage insbesondere nach Wohnateliers verstärkt hat.
Weiterhin haben die Erfahrungen der letzten Jahre die Notwendigkeit einer Anpassung und Aktualisierung der bisherigen Förderpraxis gezeigt.
Die vorhandenen städtischen oder mit städtischer Beteiligung bestehenden Ateliereinheiten müssen auf Dauer gesichert bleiben. Sie sind ein wichtiges Fundament, auf dem neue Initiativen aufbauen können.
In der Regel werden unbefristete Mietverhältnisse begründet.
- Der "Runde Tisch" wird fortgesetzt.
Ziel der Gesprächsrunde aus Vertreterinnen und Vertretern von Verwaltung, Rat und Künstlerschaft ist die gegenseitige Information, um die Handlungsmöglichkeiten der Künstlerinnen und Künstler sowie der Stadt abzuklären und Lösungsalternativen zu diskutieren. - Renovierungs- und Ausbauhilfen
Die Bereitstellung von Fördermitteln in Form von Zuschüssen für Investitionsmaßnahmen in von Künstlerinnen und Künstlern auf dem Immobilienmarkt angemieteten Arbeitsräumen hat sich in der Vergangenheit bewährt und wird beibehalten.
Bewilligungsvoraussetzungen sind insbesondere
- gesicherte Gesamtfinanzierung der Maßnahmen
- Einholen von eventuell notwendigen Genehmigungen beziehungsweise Zustimmungen der Vermieterin oder des Vermieters, der Behörden und sonstiger Stellen zur geplanten Baumaßnahmen
- Bestätigung, dass die angemieteten Räume auf die Dauer von mindestens fünf Jahren als Ateliers genutzt werden.
Erstmals soll auch für Künstlerinnen und Künstler, die Eigentum erwerben, um dauerhaft eine Arbeitsmöglichkeit zur Eigen- oder Fremdnutzung zu schaffen, die Antragsmöglichkeit eröffnet werden. Dies gilt insbesondere, wenn Wohnateliers errichtet werden. Die oben genannten Bewilligungsauflagen finden entsprechende Anwendung, wobei bei Fremdnutzung zusätzlich die Verpflichtung zur Vermietung an professionelle Künstlerinnen und Künstler und eine Begrenzung der Mietpreisforderung für reine Atelierfläche auf 4 Euro/Quadratmeter aufgenommen werden.
Auf eine Festlegung der Höchstmiete für Wohnateliers soll zugunsten einer einzelfallbezogenen Regelung verzichtet werden.
Anzustreben ist darüber hinaus, als neues Förderinstrument Mittel zur Unterstützung von Renovierungskosten (Unterhaltungsaufwand) in den Haushalt einzustellen.
Ziel ist es weiterhin, die Anzahl bezahlbarer Arbeitsräume für Künstlerinnen und Künstler zu vergrößern. Hierbei stehen der Ausbau von größeren Ateliereinheiten auf städtischen Flächen und die Kooperation mit privaten Investorinnen und Investoren, die Atelierraum unter weitgehendem Verzicht auf kommerzielle Interessen schaffen, gleichrangig nebeneinander. Besondere Priorität haben Atelierhäuser, die von Künstlergruppen übernommen und als eigenverantwortliches Kunsthaus betrieben werden.
Die drei Möglichkeiten, mehr subventionierten Atelierraum zu schaffen, haben weiterhin Gültigkeit:
- Mietzuschüsse
- Die Zusammenarbeit von Investorinnen und Investoren mit oder ohne städtische Beteiligung
- Ankauf, Anmietung oder Bereitstellung (wenn es sich um städtischen Besitz handelt) von gesicherten Atelierkomplexen
Die Übernahme von Mietzahlungen oder Mietzuschüssen ist bei Bedürftigkeit von Künstlerinnen und Künstlern durch uns nicht möglich.
Um eine Objektivierung bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für ein subventioniertes Atelier zu erreichen, soll ein Kuratorium die künstlerische Professionalität bewerten und Vorschläge für die Vergabe machen.
Das Kuratorium besteht aus
- Eine Vertreterin oder einen Vertreter des Kölnischen Kunstverein e. V.
- Eine Vertreterin oder einen Vertreter des Bundesverbands Bildender Künstler e. V.
- Eine Vertreterin oder einen Vertreter von Sumo (Zusammenschluss der freien Kunstszene)
- Eine Vertreterin oder einen Vertreter des Kulturamtes
- Eine Vertreterin oder einen Vertreter ohne institutionellen Auftrag, zum Beispiel Kunstkritiker oder ähnliches. (Vorschlagsrecht: Kulturamt)
Die fünf Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren nominiert.
Für das Verfahren zur Ateliervergabe sind von den Interessenten diese Nachweise zu führen:
- erfolgreicher Abschluss eines Studiums in einem bildnerischen Fach (Kunstakademie, Werkkunstschule, Fachhochschule, Kunsthochschule für Medien Köln und ähnliche), Autodidakten sind zugelassen, sofern sie die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen und überzeugend darlegen.
- kontinuierliche künstlerische Tätigkeit über mindestens drei Jahre (innerhalb der letzten fünf Jahre).
- relevante Ausstellungspraxis. Die Beurteilung hierüber obliegt dem Kuratorium.
Eine Überprüfung der künstlerischen Weiterentwicklung beziehungsweise eine Klärung, ob die bei der Ateliervergabe vorgelegenen Voraussetzungen für eine subventionierte Arbeitsmöglichkeit dauerhaft gegeben sind, findet nicht statt.
Vorgesehen ist jedoch eine kontinuierliche Begleitung der Mietverhältnisse durch das Kuratorium und/oder das Kulturamt. Längstens nach drei bis vier Jahren soll bei einem Atelierbesuch ein informelles Gespräch führt werden, um Entwicklungspotentiale auszuloten, Anregungen zur künstlerischen Arbeit zu geben und ähnliches.