Das Förderprogramm Altbausanierung und Energieeffizienz ist am 31. März 2022 ausgelaufen. Aktuell werden die letzten Auszahlungsanträge bearbeitet.

Richtlinie des Förderprogramms Altbausanierung Stand: 1. Januar 2020
PDF, 655 kb
Übersicht der förderfähigen Sanierungsmaßnahmen
PDF, 314 kb

Folgende Unterlagen sind für den Mittelabruf einzureichen:

Antrag auf Auszahlung von Fördermitteln Eigenerklärung über Inanspruchnahme von Förderungen

Zusätzliche Unterlagen, die mit dem Mittelabruf einzureichen sind:

  • Nachweise, die im Infoblatt je Maßnahme aufgelistet sind
  • Formulare, die den einzelnen Maßnahmen zugeordnet sind

Wärmedämmung

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Austausch Fenster und Türen

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Luftdichtheitsmessung

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Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

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Neuanschluss an Fernwärme

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Thermische Solaranlage

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Photovoltaikanlage

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Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder Blockheizkraftwerk (BHKW)

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Holzpellet-Feuerung mit/ohne solarthermische Anlage

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Erdwärmepumpe

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Heizungsumwälzpumpen einer Heizungszentrale

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Austausch von Thermostatventilen in Verbindung mit hydraulischem Abgleich der Heizungsanlage

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Austausch von hydraulischen Durchlauferhitzern gegen elektronische oder vollelektronische

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Innovative Sondermaßnahmen

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Für alle allgemeinen Fragen zum Förderprogramm stehen Ihnen Mitarbeiter*innen vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt zur Verfügung.

Gerne können Sie eine E-Mail schreiben:
Kontakt per E-Mail

Telefonische Beratungszeiten:
Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Telefon: 0221 / 221-34344

Persönliche Beratung:
nach telefonischer Vereinbarung