Sie beziehen keine Sozialleistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen, Arbeitslosengeld II, et cetera)? Aber Sie haben ein geringes Einkommen und möchten daher Ihre Ansprüche auf Bildung und Teilhabe prüfen lassen? Hierzu wird zunächst im Orientierungsservice des Jobcenter Köln eine Einkommensberechnung durchgeführt. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrer Postleitzahl. Eine genaue Übersicht befindet sich am Ende dieses Schreibens. Im Jobcenter erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Stadt Köln. Diese Bescheinigung müssen Sie zwingend bei der Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket bei der Stadt Köln vorlegen. Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II erhalten, genügt es, den Bewilligungsbescheid vorzulegen.
Zur Anspruchsprüfung sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:
- Gültige Ausweisdokumente und Aufenthaltstitel von allen im Haushalt lebenden Personen
- Einkommens- und Vermögenserklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate der im Haushalt lebenden Personen (auch geringfügige Beschäftigungen)
- Nachweis über sonstige Einkünfte (zum Beispiel Honorartätigkeit, Zinserträge, et cetera)
- bei Selbstständigkeit: Gewinn- und Verlustrechnung (bevorzugt eine Summen- und Saldenliste)
- Nachweise über möglichen laufenden Unterhaltsbezug der im Haushalt lebenden Personen
- Nachweis über möglichen Rentenbezug
- Nachweise über möglicherweise vorhandenes Vermögen und Einkünfte hieraus (zum Beispiel Zinserträge)
- bei Mietwohnung
- Kaltmiete
- Heizkosten
- Nebenkosten - bei Eigenheim
- Hausgeld
- Heizkosten
- Grundbesitzabgaben
- Darlehensnachweise (Zinsen und Tilgung müssen separat aufgeführt sein)
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne vollständige Vorlage der Unterlagen eine abschließende Prüfung nicht möglich ist.
Weitere Informationen:
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
Bildung und Teilhabe, Köln-Pass
Bezirksrathaus Mülheim
Wiener Platz 2a
51065 Köln
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Donnertsga und Freitag von 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Erreichbarkeit
Stadtbahn-Linien 4, 13 und 18, (Haltestelle Mülheim/Wiener Platz, barrierefrei)
Bus-Linien 152, 153, 159, 250, 260 und 434 (Haltestelle Mülheim/Wiener Platz)