Bis zum Jahr 2022 soll der Ausstieg aus der Atomkraft in Deutschland erfolgen. Bundesweit ist dafür der Leitungsausbau der Stromnetze erforderlich. Das Gesetz zum Ausbau der Energieleitungen trat am 26. August 2009 in Kraft. Der Ausbaubedarf und die erforderlichen Neubaumaßnahmen werden im Netzentwicklungsplan (NEP) festgelegt. Dieser wird alle drei Jahre durch die Bundesnetzagentur an die Bundesregierung übermittelt.

Gesetzliche Grenzwerte

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Planerisches Verfahren und Rechtsanspruch

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Technischer Hintergrund zum Ausbau der Stromnetze

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Vergleich von Freileitungen, Erdkabel und gasisolierten Rohrleitungen

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Vorsorge beim Ausbau der Stromnetze

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Städtischer Vorsorgewert

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Abstandsempfehlungen

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Weiterführende Links

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