Bei akuter Gewalt

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Wenn Sie sich akut bedroht fühlen, können Sie die Polizei rufen! Diese ist verpflichtet, gegen Gewalt einzuschreiten und kann zum Beispiel Täter*innen für mehrere Tage aus der Wohnung verweisen.

Bei dringendem Beratungsbedarf wenden Sie sich an das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen", wo jederzeit auch Dolmetscher*innen zur Verfügung stehen.

Sollten Sie verletzt worden sein, lassen Sie sich bei einer Ärzt*in Ihres Vertrauens medizinisch behandeln. Sprechen Sie über das, was passiert ist. Ärzt*innen können Hilfe leisten und vermitteln. Falls gewünscht, können sie auch Möglichkeiten der anonymisierten Spurensicherung aufzeigen.

Polizei Köln Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" Bei Gewalt gegen Kinder: Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst des Jugendamts
Flyer - Anlaufstellen für von häuslicher Gewalt Betroffene
PDF, 1807 kb

Gewaltschutzzentren

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Kurzfristiger Unterbringungsbedarf

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Frauenhäuser

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Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftat

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Beratungsstellen für Frauen und Mädchen

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