Die Bewerbungsfrist zur Wahlperiode 2024 bis 2028 ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Die Bewerbungsfrist für die Wahlperiode 2029 bis 2033 startet Ende 2027.

Als Schöff*in sind Sie ehrenamtlicher*ehrenamtliche Richter*in in der Strafgerichtsbarkeit und beim Amts- oder Landgericht Köln tätig. Das Schöffenamt ist das wohl anspruchs- und verantwortungsvollste Amt, das der Staat Ihnen übertragen kann. Gemeinsam mit den Berufsrichter*innen entscheiden Sie insbesondere über die Schuld und gegebenenfalls über die Strafe der angeklagten Person.
Schöff*innen können bis zu zwölf Mal im Jahr zu Sitzungen herangezogen werden. Das Gericht muss von Anfang bis Ende in unveränderter Besetzung tagen. Deshalb müssen Sie auch an Fortsetzungsterminen teilnehmen, wenn diese notwendig sind. Als Hauptschöff*in werden Ihnen die Sitzungstermine zum Jahresbeginn mitgeteilt.