Wichtige Änderungen ab 1. Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 werden auch beruflich zwingende Übernachtungen besteuert.

Übergangsweise sind beruflich zwingende Beherbergungen, die vor dem 1. Juli 2024 begonnen haben, von der Besteuerung ausgenommen, solange sie ununterbrochen fortdauern (Übergangszeitraum).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den "Aktuellen Hinweisen zur Übernachtungssteuer (Kulturförderabgabe)" sowie den Antworten auf "Häufig gestellte Fragen zur Übernachtungssteuer (Kulturförderabgabe) für Beherbergungen ab dem 1. Juli 2024", die auf dieser Seite hinterlegt sind.

Die Anmeldung zur Übernachtungssteuer (Kulturförderabgabe) für das 2. Quartal 2024 – Abgabefrist: 15. Juli 2024 - erfolgt auf dem bis zum 30. Juni 2024 und den Übergangszeitraum gültigen Vordruck für Beherbergungsbetriebe (Beherbergungen vom 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2024 und Übergangszeitraum: Steueranmeldung).

Die Antworten auf "Häufig gestellte Fragen zur Kulturförderabgabe für Beherbergungen bis zum 30. Juni 2024 sowie den Übergangszeitraum" und alle für Beherbergungen vor dem 1. Juli 2024 gültigen Formulare finden Sie ebenfalls hier.

Online-Steueranmeldung (nur für Bestandsobjekte* möglich)

*Eine Online-Anmeldung ist nur möglich, sofern für das Objekt schon ein Kassenzeichen vergeben ist und dem Steueramt bereits eine Steuererklärung bzw. Anmeldung schriftlich vorliegt. Die benötigte PIN für die Authentifizierung erhalten Sie formlos auf Antrag.

Online-Steueranmeldung (für Beherbergungen nach dem 31. Dezember 2019)

Hinweis für beruflich zwingende Beherbergungen im „Übergangszeitraum“

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Vordrucke für Beherbergungsbetriebe

Beherbergungen ab 1. Juli 2024: Steueranmeldung Beherbergungen vom 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2024 und Übergangszeitraum: Steueranmeldung Beherbergungen bis 31. Dezember 2019: Abgabenerklärung

Vordrucke für Gäste (forms for guests)

Für Beherbergungen ab 1. Juli 2024:

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Weitere Informationen

Aktuelle Hinweise zur Übernachtungssteuer (Kulturförderabgabe)

Häufig gestellte Fragen / frequently asked questions

Zu Beherbergungen ab 1. Juli 2024

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Zu Beherbergungen bis 30. Juni 2024 und Übergangszeitraum

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Service-Hotline und E-Mail

Sollte eine von Ihnen gesuchte Information fehlen, können Sie sich an die Service-Hotline der Übernachtungssteuer (Kulturförderabgabe) wenden oder eine E-Mail schreiben:

Telefonnummer:   0221 / 221-96913

Anfragen per E-Mail