Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Belehrungen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Ja, das alte Gesundheitszeugnis nach § 17 und § 18 ist weiterhin gültig als Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.
Ja, wenn die Erstausstellung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt und die Bescheinigung im Gesundheitsamt Köln gemacht und ausgestellt wurde.
Ich habe vor 3 Jahren eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz erworben und habe 2 Jahre nicht gearbeitet, ist diese Bescheinigung noch gültig?

Ja, wenn Sie nach Erstausstellung der Bescheinigung innerhalb von 3 Monaten Ihre Tätigkeit aufgenommen haben.