In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind nur ausgewiesene Hundefreilaufflächen. Innerhalb dieser Flächen dürfen Sie Hunde unangeleint ausführen. Das gilt jedoch nicht für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ohne Befreiung von der Anleinpflicht.

Mehr Informationen zu den Haltungserlaubnissen für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen finden Sie hier:

Gassi gehen - Regelungen und Besonderheiten Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund Haltungserlaubnis für einen Hund bestimmter Rassen

Eine Auflistung der Hundefreilaufflächen, sortiert nach den jeweiligen Stadtteilen, finden Sie nachfolgend. Zur besseren Orientierung sind sie alphabetisch zusammengefasst.

Stadtbezirk Chorweiler

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Stadtbezirk Ehrenfeld

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Stadtbezirk Innenstadt

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Stadtbezirk Kalk

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Stadtbezirk Lindenthal

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Stadtbezirk Mülheim

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Stadtbezirk Nippes

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Stadtbezirk Porz

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Stadtbezirk Rodenkirchen

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