Ausschreibung zur Förderung von Projekten in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit 2025
Wir setzten uns aktiv für die Umsetzung der Ziele zur nachhaltigen Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals / SDG) ein. Sie haben zum 1. Januar 2016 mit einer Laufzeit von 15 Jahren bis 2030 die Millenniumsentwicklungsziele (Millennium Development Goals / MDG) abgelöst. Auf Grundlage des Ratsbeschlusses zur Realisierung des "Aktionsprogramms der Stadt Köln zur Umsetzung der Millenniumsentwicklungsziele" vom 18. Dezember 2008 engagieren wir uns weltweit gegen Armut, Not und Ungerechtigkeit. Wir fördern Projekte zur Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit zu verschiedenen Themen der nachhaltigen Entwicklung in Köln mit Strahlkraft im Globalen Süden. Dem Aspekt Anerkennung und Förderung der Umsetzung der UN-Menschenrechte kommt bei der Vergabe der Fördermittel eine besondere Bedeutung zu. Sie sind nicht zuletzt Grundlage der ausformulierten 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030.
Im Hinblick auf die "Europäische Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" begrüßen wir Projekte, die in ihrer Planung und Umsetzung Gleichstellungsaspekte berücksichtigen.
Vorbehaltsklausel:
Diese Ausschreibung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026 und der Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel!
Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Die Antragsfrist für die Vergaberunde 2025 endet am 31. März 2025!
Förderrichtlinie

Generell sind laufende oder geplante Vorhaben förderfähig, die einen eindeutigen Schwerpunkt in der Bildungs- oder Öffentlichkeitsarbeit haben und die Bewusstseinsbildung zu den internationalen Aspekten der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (UN SDG) und den UN-Menschenrechten sowie deren Umsetzungsmöglichkeiten fördern.
Bei den nachhaltigen Entwicklungszielen richtet sich der Fokus auf die Ziele:
Ziel 5: "Geschlechtergleichheit"
Ziel 8: "Menschwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum"
Ziel 12: "Nachhaltige/r Konsum und Produktion"
Ziel 13: "Maßnahmen zum Klimaschutz"
Ziel 16: "Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen"
Dies können beispielsweise sein:
- Projekte von Kölner Schulen, Kirchengemeinden, Vereinen oder Institutionen, die Projektwochen oder Unterrichtsreihen zum Themenfeld durchführen,
- internationale Kooperationen oder Schulpartnerschaften mit Gruppen oder Schulen in Entwicklungsländern,
- Medienprojekte zur Bewusstseinsförderung zu den 17 nachhaltigen Entwicklungszielen (zum Beispiel Schüler*innenzeitungen, sonstige Publikation, Internetberichte, Radio- und Filmbeiträge)
- sonstige Maßnahmen oder Veranstaltungen, die insbesondere Jugendliche (Schüler*innen) einbeziehen und/oder einen Öffentlichkeitsschwerpunkt aufweisen.
1. Was kann gefördert werden?
Zuwendungen werden nur für einzelne, inhaltlich und finanziell abgrenzbare Vorhaben gewährt (Projektförderung). Es können nur Projekte gefördert werden, die mit den unter A. genannten Förderschwerpunkten übereinstimmen. Es müssen aber nicht alle Förderschwerpunkte oder Bereiche der Entwicklungsziele abgedeckt werden.
Bei der Vergabe von Fördermitteln sind die folgenden Kriterien besonders wichtig:
- Transparenz und Verständlichkeit des Projektes für die Bürger*innen,
- Nachhaltigkeit des Vorhabens,
- Bürger*innenbeteiligung und Bürger*innennähe bei der Planung und Umsetzung des Projektes,
- Zusammenbringen von verschiedenen sozialen Gruppen (zum Beispiel jüngere und ältere Menschen, Menschen aus verschiedenen Herkunftsländern, Menschen mit und ohne Behinderungen),
- Neue und innovative Ansätze bei dem Projekt,
- Vorbildcharakter des Projektes, sodass zur Übernahme der Projektidee angeregt wird.
- Lokaler Bezug zur Stadt Köln,
- Nutzen und Effizienz des Projektes bezogen auf die Zielgruppe und das thematisierte Problemfeld,
- Globaler Bezug, insbesondere in Hinblick auf die Lebensverhältnisse der Menschen des Nordens im Vergleich zu den Ländern des Südens und Ostens,
- Handlungsorientiert, das heißt das Projekt eröffnet und motiviert zu neuen Handlungsoptionen zum Einsatz für eine bessere globale Verständigung.
Es müssen aber nicht alle Kriterien erfüllt sein.
2. Was nicht gefördert wird!
Nicht gefördert werden Projekte,
- die kommerziell oder parteipolitisch ausgerichtet,
- die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung und den Werten des Grundgesetztes vereinbar sind. Dazu gehören beispielsweise Projekte mit verfassungsfeindlicher Ausrichtung sowie mit rassistischen, antisemitischen, queerfeindlichen oder frauenfeindlichen Inhalten.
Demonstrationen und vergleichbare Aktionen jeglicher Art sind von einer Projektförderung ebenfalls ausgeschlossen. - die touristische Maßnahmen wie Bürger*innen- und Gremienreisen oder private Austauschaktivitäten darstellen. Dies gilt auch, wenn sie mit Bildungsaktivitäten kombiniert sind.
3. Wer kann einen Zuschuss beantragen?
Antragsberechtigt sind
- gemeinnützige ehrenamtlich tätige Vereine und Initiativen,
- Bildungseinrichtungen (Schulen, Hochschulen) und
- Kirchengemeinden
- weitere Gruppen, Netzwerke und Institutionen
mit Sitz in Köln. Einzelpersonen können keine Anträge stellen. Allerdings können mehrere juristische Personen einen gemeinsamen Antrag stellen.
4. Wie hoch sind die Zuschüsse?
Der Zuschuss zu einem Projekt beträgt bis zu 80 Prozent der gesamten Projektkosten, jedoch höchstens 3.000 Euro. Bei Projekten von zwei und mehr Kooperationspartnern aus Köln (gemeinsamer Antrag) beträgt die Fördersumme grundsätzlich höchstens 6.000 Euro.
Die Zuschüsse werden anteilig bis zur Höchstgrenze gewährt. Bei Projekten, die außergewöhnlich wichtig für die KEZ sind, kann im besonders begründeten Einzelfall ein höherer Zuschuss (Förderquote oder Fördersumme) gewährt werden.
Der Zuschuss durch die Stadt Köln darf unter Berücksichtigung weiterer Einnahmen, wie zum Beispiel
- Gelder von Sponsor*innen,
- Förderungen durch Stiftungen,
- anderer Fördermittel,
- Teilnahmegebühren und Eintrittsgelder
nicht zu einer Überfinanzierung führen.
Zudem können für ein Projekt nicht gleichzeitig Fördermittel aus dem Bereich der Städtepartnerschaften und der kommunalpolitischen Entwicklungszusammenarbeit beantragt werden! Beantragte Förderungen bei anderen Dienststellen der Stadt Köln sind im Antragsverfahren ebenfalls zwingend anzugeben!
5. Welche Kosten können bezuschusst werden? Fördermittel und Abrechnung des Projektes?
Ein Zuschuss kann nur für projektbezogene Sachkosten, wie
- Reisekosten
- Druckkosten
- Raummieten
- Beschaffung von Verbrauchsmaterialien gewährt
werden.
Die Anerkennung von Reisekosten (Fahrkosten, Unterkunft und Verpflegung) richtet sich nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes NRW.
Ebenfalls können projektbezogene Honorare sowie ehrenamtlich erbrachte Leistungen bezuschusst werden, wie beispielsweise:
- Künstler*innengagen
- Vortragshonorare
- Übersetzer*innen
- Gutachten
Zudem können projektbezogen ehrenamtlich erbrachte Leistungen bezuschusst werden.
Anerkannt werden ehrenamtliche Leistungen in Form von persönlicher Arbeitsleistung. Pro geleistete Arbeitsstunde ist eine pauschale Vergütung in Höhe von 15 Euro festzusetzen. Die Höhe der Ausgaben für ehrenamtliche Leistungen darf 20 Prozent der übrigen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Ausgaben ohne Ehrenamtsanteil) nicht überschreiten.
Es ist zur Vorlage bei der Projektabrechnung ein Stundennachweis zu führen.
Nicht zuschussfähig sind:
- Institutionelle Kosten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Projekt stehen, zum Beispiel Büromiete, Kopiergerät, allgemeine Gehaltszahlungen und Ähnliches
- Zuführungen zu Rücklagen
- nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten (Ausnahme Anerkennung ehrenamtlicher Leitungen, siehe oben)
- Spenden
- Kosten, die durch Fehlverhalten entstanden sind
Besonderer Hinweis:
Mögliche Steuerbelastungen aus einer Umsatzsteuerpflicht oder aus der Aberkennung der Gemeinnützigkeit gehen nicht zu Lasten der Stadt Köln und führen nicht zu einer Erhöhung der Förderung!
6. In welchem Zeitraum muss das Projekt durchgeführt werden?
Das bezuschusste Projekt muss spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres nach Gewährung des Zuschusses abgeschlossen sein. Das Projektvorhaben muss zudem im Antragsjahr beginnen. Die Fördermittel können ansonsten zurückgefordert werden. Wurde ein Projekt bereits vor Antragstellung begonnen, leitet sich daraus kein Rechtsanspruch auf Förderung ab!
7. Gibt es einen Rechtsanspruch auf Zuschüsse und wann können Zuschüsse zurückgefordert werden?
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Köln. Mit der Bereitstellung von Mitteln für die internationale Arbeit im Haushaltsplan ist die Stadt Köln nicht verpflichtet, Zuschüsse zu gewähren. Aus der wiederholten oder regelmäßigen Gewährung von freiwilligen Zuschüssen kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Zuschüsse können zurückgefordert werden, wenn
- das Projekt nicht durchgeführt wurde,
- die Mittel entgegen der Angaben im Projektantrag verwendet wurden,
- sich nach der Durchführung des Projektes Umstände herausstellen, die eine Bezuschussung von vorneherein ausgeschlossen hätten.
Wird das Projekt nur teilweise durchgeführt oder die Mittel nur teilweise anders verwendet, können Zuschüsse anteilig zurückgefordert werden.
Ein Förderbetrag kann nur anteilig zurückgefordert werden, wenn sich im Projektverlauf herausstellt, dass die förderfähigen Gesamtausgaben geringer sind als der zur Förderung ausgezahlte Betrag.
Im Bewilligungsbescheid können im Einzelfall dazu genauere Bestimmungen getroffen werden.
8. Muss auf die Stadt Köln als Zuschussgeberin hingewiesen werden?
Sofern ein Zuschuss durch die Stadt Köln im Rahmen der "Projektförderung Kommunale Entwicklungszusammenarbeit" gewährt wird, verpflichtet sich die/der Zuschussempfänger*in, in geeigneter Form auf die Förderung durch die Stadt Köln hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen (zum Beispiel Reden, Pressemitteilungen, Broschüren, Plakate, Rundfunk und Fernsehen, online Medien). Es ist ausschließlich das offizielle Logo der Stadt Köln zu verwenden. Es kann in digitaler Form beim Amt der Oberbürgermeisterin, Abteilung Europa und Internationales, angefordert werden. Der Stadt Köln wird das Recht eingeräumt, geförderte Projekte und Aktivitäten in eigenen Veröffentlichungen zu erwähnen.
9. Welche Mitteilungspflichten bestehen gegenüber der Stadt Köln?
Die/der Förderungsempfänger*in ist verpflichtet mitzuteilen, wenn sich wesentliche Änderungen bei dem geförderten Projekt ergeben, zum Beispiel
- wenn sich der Förderungszwecks ändert,
- die/der Förderungsempfänger*in seine Tätigkeit einstellt,
- die Fördermittel nicht verbraucht werden.
1. Was muss im Antrag stehen?
Anträge auf Bezuschussung von Projekten zur Förderung der internationalen Dimensiion der nachhaltigen Entwicklungsziele sind ab 2025 über das Online Förderportal zu stellen.
Vor der Antragstellung ist eine Registrierung erforderlich. Hier werden die Daten der Kontaktperson erfasst. Bitte beachten Sie, dass dabei immer die Daten einer natürlichen Person angegeben werden müssen, zum Beispiel ein/e Vertreter*in eines Vereins oder einer Schule. Nach Abschluss der Registrierung erhält die Kontaktperson eine Bestätigungs-Email. Diese enthält einen Aktivierungslink, der angeklickt werden muss, um die Registrierung abzuschließen. Sollte diese Email nicht ankommen, wird empfohlen, den Spam-Ordner zu prüfen. Sobald die Registrierung erfolgreich abgeschlossen ist, kann sich die Kontaktperson mit den Zugangsdaten anmelden und online einen Antrag auf Projektförderung stellen.
Im Förderportal finden Sie das Programm "Projektförderung Entwicklungszusammenarbeit" im Produktbereich "Innere Verwaltung". Bei der Antragstellung werden folgende Daten abgefragt:
- Name der antragstellenden Organisation mit Rechtsform,
- Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, Email, gegebenenfalls Internetseite),
- Name und Kontaktdaten der Projektpartner*innen,
- Projektname,
- Genaue Projektbeschreibung, unter Angabe von:
- Art und Ziel des Projektes,
- Bezug zu einem oder mehreren der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele,
- Ort, Zeit oder Zeitraum,
- Teilnehmer*innenzahl,
- Zielgruppe
- Finanzplan, unter Angabe
- der Gesamtkosten sowie detailliert nach Einzelkosten,
- weiterer bewilligter oder beantragter Zuschüsse,
- andere Einnahmen, zum Beispiel Teilnahmegebühren, Gelder von Sponsor*innen
- des gegebenenfalls daraus resultierenden Eigenanteils
- Bankverbindung (IBAN und BIC)
Ein Vordruck für die Projektbeschreibung sowie für den Finanzplan sind im Online-Antrag zum Förderprogramm hinterlegt. Sollten die Eingabefelder im Förderportal für einzelne Bereiche wie zum Beispiel die Projektbeschreibung nicht ausreichen, können ergänzende PDF-Dateien als Anlage hochgeladen werden.
Bitte nutzen Sie bei der Antragstellung die Informationen unter "Online-Förderportal – Erklärung und Anleitung". Unzureichende Anträge werden bei der Mittelvergabe nicht berücksichtigt.
Sofern eine Organisation erstmalig einen Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme stellt, kann die Stadt Köln aussagekräftige Referenzen und gegebenenfalls die Einsicht in die Satzungen oder vergleichbare Dokumente verlangen.
2. Wann kann ein Antrag gestellt werden?
Anträge für Projekte im Jahr 2025 können bis zum 31. März 2025 über das Förderportal gestellt werden. Maßgeblich für eine fristgerechte Antragstellung ist, dass der Antrag online über das Förderportal abgesendet wird. Nach dem Absenden des Antrages erhalten Antragstellende einen automatischen Hinweis, der die erfolgreiche Übermittlung bestätigt.
Anträge sind ausschließlich über das Förderportal zu stellen. Anderweitig gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt!
Die Fristen werden jährlich, in der Regel im Januar, auf der Internetseite der Stadt Köln veröffentlicht. Verspätete Anträge werden bei der Mittelvergabe nicht berücksichtigt.
3. Wer entscheidet über die Vergabe von Zuschüssen?
Das Amt der Oberbürgermeisterin, Abteilung Europa und Internationales, entscheidet gemeinsam mit Vertreter*innen anderer Ämter in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Antragsfrist. Das Ergebnis wird den Antragsteller*innen schriftlich mitgeteilt.
Wenn Ihr Förderantrag bewilligt wurde, erhalten Sie automatisch über das Förderportal eine Information per E-Mail.
4. Welche Unterlagen müssen nach Abschluss des Projektes vorgelegt werden (Abrechnung und Verwendungsnachweise)?
Innerhalb von acht Wochen nach Abschluss eines bezuschussten Projektes ist zwingend über das Förderportal ein Abschlussbericht einzureichen. Dieser muss
- einen Sachbericht,
- einen zahlenmäßiger Nachweis über die Kosten und Einnahmen (weitere Zuschüsse, Teilnahmebeiträge, Eintrittsgelder),
- einen Stundennachweis bei ehrenamtlich erbrachten Leistungen,
- Eine Versicherung über die Richtigkeit der Angaben und zur Aufbewahrung von Einzelnachweisen
enthalten. Bitte beachten Sie dazu auch Abschnitt B, Punkt 6.
Der Sachbericht muss die Durchführung des Projektes darstellen. Es muss erkennbar sein, dass das Projekt gemäß Antrag umgesetzt wurde und dass die Förderziele erreicht worden sind. Sofern das Projekt in der beantragten Form nicht durchgeführt wurde und/oder die Ziele nicht erreicht wurden, ist dafür eine kurze Begründung abzugeben. Als Nachweis für die Durchführung können unter anderem Presseartikel, Bildmaterial, Publikationen, Teilnahmelisten dienen. Verwenden Sie dafür den Vordruck, den Sie bereits bei der Antragstellung eingereicht haben.
Sollten die Eingabefelder im Förderportal für einzelne Bereiche wie zum Beispiel dem Sachbericht nicht ausreichen, können ergänzende PDF-Dateien als Anlage hochgeladen werden. Gleiches gilt für Nachweise wie zum Beispiel Teilnahmelisten und Presseartikel.
Der Nachweis über die Kosten soll klar und nachvollziehbar zeigen, wie sich die tatsächlichen (IST)-Kosten im Vergleich zu den geplanten (PLAN)-Kosten entwickelt haben. Dazu ist eine genaue Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben notwendig. Bei Honoraren müssen zusätzlich die Empfänger*innen angegeben werden. Verwenden Sie dafür den Vordruck, den Sie bereits bei der Antragstellung eingereicht haben. Abweichungen zwischen den geplanten und den tatsächlichen Werten müssen direkt bei der jeweiligen Position erklärt werden. Die Darstellung muss übersichtlich und vollständig sein.
- Es müssen keine Einzelbelege, z. B. Quittungen, Kontoauszüge oder sonstige Nachweise vorgelegt werden (einfacher Verwendungsnachweis).
- Zuschussempfänger*innen verpflichten sich, alle Unterlagen und Nachweise bis zehn Jahre nach Abschluss des Projektes aufzubewahren. Die Nachweise und Belege sind der Stadt Köln auf Anfrage vorzulegen. Die Stadt Köln ist als Zuschussgeberin verpflichtet, regelmäßig stichprobenartig Belegprüfungen vorzunehmen.
Eidesstattliche Erklärung:
Mit dem Abschlussbericht versichert die Projektträgerin/der Projektträger automatisch,
- dass alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden,
- dass dem Amt der Oberbürgermeisterin, Abteilung Europa und Internationales, eine entsprechend korrigierte Abrechnung vorgelegt wird, sofern nach Abrechnung des Projektzuschusses aus dem Fördertopf "Städtepartnerschaften gestalten!" weitere Zuschüsse und/oder Spenden für das Projekt vereinnahmt werden,
- dass alle Einzelbelege zu den Kosten, Zuschüssen und Einnahmen bis zehn Jahre nach Projektabschluss aufbewahrt werden und auf Verlangen der Stadt Köln, Amt der Oberbürgermeisterin, Abteilung Europa und Internationales, zur Prüfung vorgelegt werden können.
Das Amt der Oberbürgermeisterin, Abteilung Europa und Internationales, kann im Rahmen des Bewilligungsbescheides von den vorangegangenen Regelungen abweichende Bestimmungen festlegen.
5. Wann wird der Zuschuss überwiesen?
Sobald Ihr Projekt bewilligt wurde und Sie die entsprechende Email-Benachrichtigung erhalten haben, veranlasst das Amt der Oberbürgermeisterin, Abteilung Europa und Internationales, zeitnah die Auszahlung.
Eine Barauszahlung von Zuschüssen ist nicht möglich.
6. Inkrafttreten
Die Förderrichtlinie ist am 7. Februar 2017 in Kraft getreten. Im Hinblick auf die Umstellung des Antragsverfahrens auf das Online-Förderportal wurde sie im Januar 2025 angepasst.
7. Datenschutz
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist seit dem 28. Mai 2018 umzusetzen. Die Stadt Köln hat ihre Datenschutzrichtlinien daran angelehnt und in Anerkennung des Bundesdatenschutzgesetzes vom 28. Mai 2018 angepasst.
Mit der Antragsstellung akzeptiert jede Antragstellerin / jeder Antragsteller automatisch die nachfolgende Datenschutzerklärung!
Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung im Förderportal der hingewiesen.