Aufhebung von einem Fluchtlinienplan gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlicht im Amtsblatt am 26. Januar 2011 

Geltungsbereich
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Beschluss des Rates

Der Rat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2010 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 666) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Bebauungsplan gefasst:

Aufhebung eines Fluchtlinienplans Nummer 4024 c für das Gebiet zwischen nördliche Grenze Sportstraße, östliche Grenze Rennbahnstraße, südliche Grenze Mollwitzstraße und Roßbachstraße, westliche Grenze Leuthenstraße, Amboßstraße und Florianstraße bis zur Sportstraße in Weidenpesch.

Auskunft

Plankammer, Zimmer 06.E 05.         
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:

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