Inkrafttreten der Aufhebung eines Fluchtlinienplans gemäß § 10 Baugesetzbuch
Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. Januar 2010
Beschluss des Rates
Der Rat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2009 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Seite 666/Systematische Sammlung aller geltenden Gesetze und Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Bebauungsplan gefasst:
Aufhebung des Fluchtlinienplans Nummer 2013 für das Gebiet des Rolshover Kirchweges zwischen den beiden Eisenbahntrassen und den Einmündungsbereichen der in ihn einmündenden Verkehrsflächen Wissener Weg, Allerseelenstraße, An den Maien und Am Grauen Stein sowie einer von der Straße An den Maien nach Osten hin verlaufenden nicht realisierten Verkehrsfläche in Poll.
Auskunft
Plankammer, Zimmer 06.E 05
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
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