Dazu gehört in Köln der Flughafen Köln/Bonn GmbH. Der Flughafen Köln/Bonn GmbH ist Deutschlands viertgrößter Flughafen, wobei er bezüglich der Passagierzahlen an 6. Stelle und hinsichtlich des Frachtaufkommens an 3. Stelle steht. In Nordrhein-Westfalen ist er der einzige Großflughafen ohne ein Nachtflugverbot.

In Nordrhein-Westfalen sind die Schallimmissionspläne beziehungsweise Lärmkarten der beiden Großflughäfen in Köln und Düsseldorf durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen erstellt worden.

In Köln sind durch den Flugverkehr etwa 103.400 Einwohnerinnen und Einwohner oberhalb 55 dB(A) LDEN (Belastung über 24 stunden) und 71.700 Einwohnerinnen und Einwohner oberhalb 50 dB(A) LNight (Belastung 22 bis 6 Uhr) betroffen.

Berechnungsverfahren

Informationen zu den Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Absatz 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)