Behindertenpolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Die Stadtarbeitsgemeinschaft bearbeitet und berät daher alle Themen zur Politik für Menschen mit Behinderung in Köln. Sie hat das Recht, Stellungnahmen und Vorlagen für Beschlüsse für die Verwaltung und die Ausschüsse des Rates zu erstellen. Sie kann außerdem sachkundige Bürger*innen in vierzehn verschiedene Ratsausschüsse entsenden.

Rechtsgrundlagen

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Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wurde am 10. Juli 2003 zunächst für zwei Jahre befristet eingerichtet, im Januar 2006 fiel die Befristung weg. Seit dem 19. Juni 2007 ist die Stadtarbeitsgemeinschaft in der Hauptsatzung verankert (§ 23a).

Ergänzend fasste am 22. Juni 2006 der Rat den Beschluss, die Stelle einer oder eines Behindertenbeauftragten einzurichten.

Die Hauptsatzung können Sie als PDF herunterladen.

§ 23a als Auszug aus der Hauptsatzung der Stadt Köln Die Hauptsatzung als PDF
Geschäftsordnung für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, 26. August 2021
PDF, 115 kb

Aufgaben

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Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft

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Mitglieder

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Kontakt

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