
Im Kölner Rat sind in der laufenden Wahlperiode 2020 bis 2025 derzeit acht Fraktionen vertreten. Hinzu kommt eine Ratsgruppe und ein Einzelmandatsträger. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den einzelnen Fraktionen, Ratsgruppen und den Einzelmandatsträger*innen.
Mitglieder des Rates können sich zu Fraktionen zusammenschließen, wobei ein Ratsmitglied nur einer Fraktion angehören kann. Die Gemeindeordnung NRW schreibt vor, dass Fraktionen sich ein Statut geben müssen (§ 56 Absatz 2 Satz 3).
Die Sitzverteilung aufgrund der Kommunalwahl 2020 finden Sie hier: