Die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union erlaubt es Bürger*innen sich frei zu bewegen, zu arbeiten und zu leben. Für Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz besitzen, gilt dies nicht. Sie gehören zum Personenkreis Drittstaatsangehörige. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, wie Sie als Familienmitglied oder nahestehende Person einen*eine EU-Bürger*in begleiten können.

Darf ich als Familienangehörige eine freizügigkeitsberechtigte Person begleiten?

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Darf ich als nahestehende Personen eine freizügigkeitsberechtigte Person begleiten?

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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