Bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen können Sie gegebenenfalls eine Zahlungserleichterung erhalten. Die Zahlungserleichterung kann bewilligt werden in Form
- einer Ratenzahlung
- einer Stundung – Zahlung der Gesamtsumme zu einem bestimmten Termin nach Fälligkeit oder
- als Verrentung – Zahlung in maximal zehn Jahresraten
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Beitrags- und Erschließungsvertrags-Angelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-23639
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Beitrags- und Erschließungsvertrags-Angelegenheiten
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.