Grundsicherung erhalten Sie, wenn Sie die Altersgrenze gem. § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Hier finden Sie die Tabelle zur Altersgrenze nach § 41 SGB XII
Es entspricht der Altersgrenze zum Beginn der Regelaltersrente. Zur einfacheren Ermittlung Ihres persönlichen Anspruchsbeginns können Sie daher auch den Rechner der Deutschen Rentenversicherung nutzen.
Zudem muss der gewöhnliche Aufenthalt in Köln sein.
Leistungsberechtigt sind auch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder im Arbeitsbereich tätig sind.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Chorweiler
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Ehrenfeld
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Innenstadt
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Kalk
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Lindenthal
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Mülheim
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Nippes
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Porz
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen
- Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Anlage KI - Kinder bis 15 Jahre
- Anlage HG - Kinder ab 15 Jahre und Personen in der Haushaltsgemeinschaft
- Mietbescheinigung oder Mietangebot
- Anlage MB - Mehrbedarfe (Schwerbehindertenausweis, Schwangerschaft, Ernährung)
- Anlage R - Rente
- Anlage EK - Einkommen
- Anlage Absetzung von Einkommen
- Anlage VM - Vermögen
- Anlage UH - Feststellung von Unterhaltsansprüchen
- Anlage BV - Bankverbindung zum Hauptantrag
- Anlage Einwilligung Köln-Pass
- Informationen zum Köln-Pass
- Anlage Asyl für nicht erwerbstätige Asylbewerber*innen
- Merkblatt zur Beantragung von Sozialhilfe
- Datenschutzerklärung
- Mitwirkungspflichten