Wenn Sie keine Angehörigen oder andere Personen haben, denen Sie eine Vorsorgevollmacht anvertrauen wollen oder können, empfehlen wir Ihnen die Festlegung einer Betreuungsverfügung. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie sicherstellen, dass ein*e bestimmte*r Betreuer*in für Sie bestellt wird. Damit Ihre Betreuungsverfügung im Ernstfall gültig ist und anerkannt wird, ist einiges zu beachten. Bei dem Erstellen Ihrer Betreuungsverfügung beraten wir Sie gern.
Bitte beachten Sie unseren allgemeinen Hinweis zur Öffnung städtischer Einrichtungen. Sie können uns Ihre Anträge und Unterlagen auch per Post schicken, oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Wir antworten Ihnen und Sie erhalten Ihre Leistungen weiterhin.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Betreuung für Volljährige/Koordination
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-27610
- Telefax
- 0221 / 221-27546
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Betreuung für Volljährige/Koordination
- Öffnungszeiten
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Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr sowie Montag bis Donnerstag, 14 bis 16 Uhr.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14 bis 16 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.