Wenn Sie auf Ihrem besseren Auge nicht mehr als zwei Prozent sehen, können Sie Blindengeld beantragen. Das gilt auch, wenn Sie etwas mehr sehen, aber Ihre Seheinschränkung vergleichbar ist.
Nach der Genehmigung erhalten Sie jeden Monat Blindengeld, unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen. Wenn Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Sie ein reduziertes Blindengeld. Die Auszahlung der Differenz zum Blindengeld können Sie als ergänzende Blindenhilfe beantragen. Um den Differenzbetrag zu erhalten, darf Ihr Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Chorweiler
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Ehrenfeld
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Innenstadt
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Kalk
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Lindenthal
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Mülheim
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Nippes
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Porz
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen