Einen Antrag auf Hilfe zur Pflege können Sie stellen, wenn Sie durch eine Krankheit oder Behinderung an Körper, Geist oder Seele, für gewöhnliche und alltägliche Tätigkeiten Hilfe brauchen. Das bedeutet, dass Sie bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung auf Hilfe angewiesen sind.
Die Hilfe zur Pflege umfasst unter anderem die häusliche Pflege, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden kann. Ihr Pflegebedarf wird individuell durch den Fachdienst für Pflegebedürftige festgestellt. Wenn Ihnen eine Pflegestufe bewilligt wurde, müssen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung die Erstattung der Pflegekosten beantragen.
Bei uns können Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen, wenn:
- die Kosten für Ihren Hilfebedarf nicht oder nicht vollständig durch Ihre Pflegeversicherung
- oder einen anderen Kostenträger gedeckt werden können
- und Ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen.
Die Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes können auch Menschen ohne Pflegegrad, jedoch mit festgestelltem hauswirtschaftlichen Bedarf, und Menschen im Pflegegrad 1 beantragen. Auch hier wird Ihr Pflegebedarf individuell durch den Fachdienst für Pflegebedürftige festgestellt.
Bei uns können Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen, wenn der tatsächliche Bedarf festgestellt wird und die Kosten nicht oder nicht vollständig aus Ihren eigenen finanziellen Mitteln gedeckt werden können.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Verwaltungsdienst Hilfe zur Pflege
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-29591
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Verwaltungsdienst Hilfe zur Pflege
- Öffnungszeiten
-
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung