Sie betreiben eine Kraftfahrzeug-Werkstatt oder handeln mit Kraftfahrzeugen? Sie benötigen für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten ein sogenanntes Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung?
Seit dem 30. Januar 2014 muss bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilt werden. Ohne dieses Mandat darf die Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.
Das SEPA-Mandat muss zwingend mit zwei Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift des*der Kontoinhaber*in und die Unterschrift des*der Fahrzeughalter*in erforderlich.
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie im Download-Service herunterladen.
Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln, Grüner Weg 1b, 50825 Köln.
Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:
Zulassung von Kraftfahrzeugen nur noch mit SEPA-Lastschriftmandat
Für die Erstbearbeitung inklusive Erstellung eines Fahrzeugscheinheftes fällt eine Gebühr in Höhe von 242,90 Euro an.
Die Gebühren zahlen Sie bitte in bar oder mit Girocard.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen können Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellerfirmen erwerben.
Nach § 41 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) kann zuverlässigen Hersteller*innen, Werkstätten, Händler*innen auf Antrag ein Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten zugeteilt werden.
Handelt es sich bei dem*der Antragsteller*in um eine juristische Person, wie zum Beispiel eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sind die Nachweise über die Zuverlässigkeit sowohl für die juristische Person selbst, als auch für alle vertretungsberechtigten Personen zur Antragstellung vorzulegen. Das sind beispielsweise Geschäftsführer*innen, Vorstandsmitglieder, Vorsitzende.