Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug zum Termin vorführen.
Die vorherige Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges ist nicht mehr notwendig.
Seit dem 1. Juli 2010 ist ein Ausfuhrkennzeichen ab dem Tag der Zuteilung kraftfahrzeugsteuerpflichtig. Die Steuer wird für den Gesamtzeitraum, mindestens aber für einen Monat, erhoben. Die Festsetzung der Kfz-Steuer erfolgt unmittelbar durch das zuständige Hauptzollamt.
Seit dem 30. Januar 2014 muss bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilt werden. Ohne dieses Mandat darf die Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.
Das SEPA-Mandat muss zwingend mit zwei Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift des*der Kontoinhaber*in und die Unterschrift des*der Fahrzeughalter*in erforderlich.
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie im Download-Service herunterladen.
Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln in der Stolberger Straße 200, 50933 Köln.
Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:
Zulassung von Kraftfahrzeugen nur noch mit SEPA-Lastschriftmandat
Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertretung vorzulegen sind.
Terminvereinbarung online
34 Euro
Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und diese Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.
Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit Girocard oder Kreditkarte.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellerfirmen.