Aufgrund von Wartungsarbeiten bei BundID ist über i-Kfz die Bearbeitung folgender Anliegen:  

  • Zulassung eines Neufahrzeugs
  • Umschreibung eines Fahrzeugs
  • Wiederzulassung eines Fahrzeugs
  • Anschriftenänderung in Fahrzeugpapieren
  • Tageszulassung  

von Montag, 31. März 2025, bis einschließlich Dienstag, 1. April 2025 nicht möglich.  

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Aufgrund von Wartungsarbeiten des KBA sind die Online-Anwendungen i-Kfz und Wunschkennzeichenreservierung im folgenden Zeitraum nicht verfügbar:  

  • von Mittwoch, den 2. April von 17 Uhr bis Donnerstag, 3. April bis 7:30 Uhr  

Wenn sich Ihre Kölner Adresse oder Ihre Firmenanschrift geändert hat, sind Änderungen in den Fahrzeugpapieren erforderlich. Die neue Anschrift wird entweder mittels Aufkleber auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I oder durch eine Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert. Die Zulassungsbescheinigung Teil II muss nicht vorgelegt werden. Wenn Sie noch in Besitz der vor Oktober 2005 ausgestellt Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) sind, ist die Vorlage beider Dokumente erforderlich.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Sie ziehen von außerhalb nach Köln um

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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