Der bauliche Außenbereich sowie die Park- und Grünflächenanlagen im Stadtgebiet Köln sind durch den Landschaftsplan der Stadt Köln besonders geschützt. Beim Landschaftsplan handelt es sich um eine kommunale Satzung, die vom Rat der Stadt Köln am 6. Dezember 1990 beschlossen wurde. Man unterscheidet zwischen den Schutzgebietskategorien:- Naturschutzgebiet, - Landschaftsschutzgebiet sowie- geschützter Landschaftsbestandteil.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Untere Naturschutzbehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- siehe Servicenummern in den einzelnen Abteilungen
- Telefax
- 0221 / 221-24612
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Untere Naturschutzbehörde
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung.