Wichtiger Hinweis
Die Inhalte des Landschaftsplans Köln wurden auf der Grundlage des rechtsverbindlichen Landschaftsplans digitalisiert, der am 13. Mai 1991 als Satzung in Kraft getreten ist.
Der rechtsverbindliche Landschaftsplan kann eingesehen werden beim
Aktuelles Änderungsverfahren
13. Änderung des Landschaftsplan KölnDer Landschaftsplan wurde seit seiner Rechtskraft mehrfach durch Ratsbeschluss geändert. Die vorliegende Version enthält alle bisher erfolgten, rechtskräftigen Änderungen.
Der Landschaftsplan besteht aus der Karte sowie aus einem Textteil (textliche Festsetzungen mit Erläuterungen).
Der Landschaftsplan enthält:
- die Darstellung von Entwicklungszielen,
- die Festsetzung der besonders geschützten Teile von Natur und Landschaft. Das sind Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale,
- die Festsetzung von Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen.
Die Entwicklungsziele beschreiben flächendeckend die Grundzüge der zukünftigen Landschaftsentwicklung. Die Entwicklungsziele richten sich an Behörden und nicht direkt an die Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten im Geltungsbereich des Landschaftsplanes.
Die Schutzfestsetzungen legen für jede geschützte Fläche den Schutzgegenstand (was wird geschützt?), den Schutzzweck (warum?) und die zur Erreichung des Schutzzwecks erforderlichen Verbote fest. Die für die Schutzgebiete festgesetzten Verbote gelten unmittelbar für alle Bürgerinnen und Bürger.
Landschaftsplan Köln als PDF
Die PDFs beinhalten den Landschaftsplan-Text, eine Gesamt-Übersichtskarte, 10 Einzelkarten im Maßstab 1:10.000, die Karte der Entwicklungsziele im Maßstab 1:25.000 sowie eine Legende zu den Plänen. Diese nachträglich digitalisierte Fassung ist nicht rechtsverbindlich.