Wenn Sie einen Hund folgender Rassen haben, dann benötigen Sie eine Erlaubnis zur Hundehaltung:
Alano / American Bulldog / Bullmastiff / Dogo Argentino / Fila Brasileiro / Mastiff / Mastino Espanol / Mastino Napoletano / Rottweiler / Tosa Inu
Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Unter Kreuzungen versteht man Hunde, bei denen der Phänotyp (das äußere Erscheinungsbild) einer der oben genannten Rassen deutlich hervortritt. Im Zweifelsfall müssen Sie als Halter*in nachweisen können, dass eine solche Kreuzung nicht vorliegt.
Hinweis: Laut Landeshundegesetz werden diese Tiere als "Hunde bestimmter Rassen" bezeichnet.
Zur Anmeldung können Sie das neue Online-Anmeldeverfahren nutzen. Weitere Infos siehe unten unter "Online anmelden".
Sie können Ihren Hund online anmelden. Die Anmeldung erfolgt beim Steueramt und, soweit erforderlich wie im Fall eines Hundes einer bestimmten Rasse, beim Amt für öffentliche Ordnung.
Über die Anmeldung zur Hundesteuer und die Erlaubnis inklusive Verwaltungsgebühr erhalten Sie einen separaten Bescheid. Die Hundesteuer bezahlen Sie dann künftig halbjährlich.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Überwachung nach dem Landeshundegesetz
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-28732
- Telefax
- 0221 / 221-6569777
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Überwachung nach dem Landeshundegesetz
- Öffnungszeiten
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Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.